142
Institutionen der NATO
0
Keine Zuordnung
134
ff)
Summarische Auswertung EU-Regierungsadressen August
2013
Die summarische Auswertung der EU-Regierungsadressen (Anhang eines
BND-internen E-Mailverkehrs vom 14.08.2013; Bestandteil der Aktenvorlage
des BND zum Beweisbeschluss BND-26; vgl. für Einzelheiten Teil 3 Ziffer
I.1.a).ee)) ist nicht Bestandteil dieser Analyse, da sie keine einzelnen
Selektoren enthält, sondern selbst eine bereits vorgenommene Auswertung
darstellt.
b)
Deutsche Grundrechtsträger und wirtschaftliche Wettbewerber
als Gegenstand der Kommunikationserfassung der „Five-Eyes“Staaten
Nachfolgend zu erfüllender Teil des Untersuchungsauftrages ist die
Beantwortung der Frage, ob bei der Kooperation des BND mit Diensten der
„Five-Eyes“-Staaten
im
Bereich
der
Fernmeldeaufklärung
von
Routineverkehren öffentliche Stellen des Bundes dazu beigetragen haben,
dass deutsche Grundrechtsträger Gegenstand der Kommunikationserfassung
durch Dienste der „Five-Eyes“-Staaten, insbesondere im Bereich von
Spionage zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen, werden konnten. Es
wird davon ausgegangen, dass die Frage trotz der Formulierung „Dienste
der Five Eyes-Staaten“ sich nur auf die Kooperation mit der NSA bezieht,
weil auch die untersuchungsgegenständlichen Selektoren nur im Rahmen
dieser Zusammenarbeit angefallen sind.