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Ablehnungsliste für Internet-Selektoren sehr viel größer als in der
Ablehnungsliste für Telefonie-Selektoren.

Dem BND liegt keine Liste mit einer Definition der Deutungen zu den
gesperrten Selektoren vor, so dass diese der Interpretation bedürfen. Folglich
ist die Zuordnung dieser Selektoren in verstärktem Maße eine Mutmaßung
(man könnte den Begriff „educated guess“ verwenden). Teilweise lassen sich
die Deutungen einfach zuordnen (z.B. eindeutiger Firmenname in der
Deutung), in der Regel enthalten sie jedoch Abkürzungen, die nicht
selbsterklärend sind. Entsprechende nicht eindeutig erkannte Institutionen
und staatliche Stellen sind zwar in die Zuordnung eingeflossen. In den mir
übergebenen Excel-Listen der Selektoren wurden diese von der Abt. TA
jedoch immer als „möglicherweise“ gekennzeichnet. Die Benennung der
Institutionen und Ämter entspricht nur dann dem tatsächlichen Namen,
wenn dieser anhand der vorliegenden Informationen recherchierbar war. Im
Übrigen handelt es sich um Vermutungen.

Übersicht der Zuordnungen der sog. Ablehnungsliste für TelefonieSelektoren
Kategorie

Anzahl

Deutsche GRsträger in DE

54

Deutsche GRsträger in den EU-Staaten

19

Deutsche GRsträger in den „Five-Eyes“-Staaten

0

Deutsche GRsträger im sonstigen Ausland

354

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