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bb) Vorbemerkung zur Analyse der sog. Ablehnungsliste für
Telefonie-Selektoren
Die analysierte Ablehnungsliste für Telefonie-Selektoren spiegelt den Stand
04. März 2015 wider (2.918 Selektoren).

Bezüglich der Firmen EADS und EUROCOPTER wurde eine deutsche
Grundrechtsträgerschaft nur dann zugeordnet, wenn ein deutsches TKM
vorlag

(vgl.

rechtliche

Ausführungen

in

Teil

3

Ziffer

I.2.a)dd);

Vorbemerkungen zur Analyse der sog. „2005er-Liste“).

Die in der Liste enthaltenen E-Mail-Adressen wurden im Rahmen früherer
Überprüfungen abgelehnt, da sie nicht über Top-Level-Domains verfügten
und daher nicht ausgeschlossen werden konnte, dass es sich um deutsche
Teilnehmer mit der Top-Level-Domain .de handelt. Unter den E-MailAdressen befindet sich jedoch kein Teilnehmer aus der G10-Positiv-Liste (die
Einträge wurden mit allen in Betracht kommenden Top-Level-Domains
gegen die G10-Positiv-Liste geprüft). Auch die DAFIS-Filterstufe 3 erzielte
keine Treffer. Mangels geeigneter Kriterien ist daher keine Zuordnung der EMail-Adressen erfolgt. Diese sind folglich nicht Bestandteil der Kategorien,
sondern fallen alle unter „Keine Zuordnung“, womit die ungewöhnlich hohe
Zahl der Selektoren ohne Zuordnung erklärt wird.
Zusätzlich ist beim Vergleich mit den Zahlen der Ablehnungsliste für
Internet-Selektoren zu beachten, dass auf der Ablehnungsliste für TelefonieSelektoren die Selektoren in der Regel nur aus TKM und nicht noch darüber
hinaus aus Permutationen dieser TKM bestehen. In der Folge sind die
absoluten Zahlen der Selektoren bei ähnlicher Anzahl der TKM in der

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