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Die Gründe für die Ablehnung wurden nicht protokolliert. Es fällt eine große
Anzahl europäischer Regierungsinstitutionen auf.

b1) Internet-Selektoren – Unterkategorie IMEI
Ein Teil der Selektoren, die IMEIs zum Gegenstand haben, wurde
automatisch herausgenommen, weil die Ziffernfolge mit „49“ oder „0049“
beginnt und daher als nationale Telefon-Vorwahl angesehen wurde. In
weiteren Fällen lagen offenbar G10-Kenntnisse vor, und die für sich
genommen

nicht

einschlägig

aussehenden

IMEIs

wurden

deshalb

herausgenommen.

c1)

Internet-Selektoren – Unterkategorie IMSI

Ein Teil der Selektoren, die IMSIs zum Gegenstand haben, wurde
automatisch herausgenommen, weil darin das deutsche Länderkürzel 262
enthalten ist. In drei weiteren Fällen handelt es sich um SIM-Karten mit
ausländischen Kürzeln, die vermutlich durch den BND deutschen
Rechtsträgern zugeordnet werden konnten.

d1)

Internet-Selektoren – Unterkategorie IPv4

Es handelt sich um Selektoren mit ausländischen IPv4-Adressen, deren
Ablehnungsgrund nicht mehr nachvollzogen werden kann. Sie gehören jetzt
zu außereuropäischen Providern.

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