Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
– 77 –
Anlage 7
Gründung der Europäischen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
am 24./25. November 2005 in Berlin
– Übersetzung –
Am 7. April 2003 wurde die Internationale Konferenz der
Informationsbeauftragten (ICIC) in der Europäischen
Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz gegründet.
14 Delegationen aus aller Welt erklärten:
„Teilhabe am Wissen der öffentlichen Verwaltung ist ein
Bürgerrecht in der Informationsgesellschaft. Jede Person
muss ohne Diskriminierung Zugang zu Dokumenten
staatlicher Einrichtungen erhalten. Eine transparente öffentliche Verwaltung, die offen ist für eine Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger an ihren Entscheidungen, ist
Voraussetzung einer modernen, demokratischen Gesellschaft.
Die Informationsbeauftragten und Ombudspersonen, die
in ihren Heimatländern die Informationsfreiheit wahren,
sind diesen Grundprinzipien verpflichtet.“
Um ein breiteres, weltweites Bewusstsein für Informationsfreiheit zu entwickeln, zur weiteren Untersuchung
und Bestimmung ihrer entscheidenden Elemente und um
vom gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu profitieren,
vereinbarten die Teilnehmer eine ständige Zusammenarbeit. Diese Verpflichtung wurde bekräftigt bei den folgenden Zusammenkünften der ICIC in Kapstadt/Südafrika
2004 und Cancún/Mexiko 2005.
In Anbetracht der Tatsache, dass es aufgrund der Gesetzgebung der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten
und aller anderen europäischen Länder als wünschenswert betrachtet wird, zu einem gemeinsamen Standpunkt
zu den speziellen Fragen der Förderung der Informationsfreiheit in Europa und zur Harmonisierung der entsprechenden Gesetzgebung zu gelangen, vereinbaren die Unterzeichner eine ständige Zusammenarbeit in der
Europäischen Konferenz der Informationsbeauftragten.
Berlin, 25. November 2005
Parlamentarischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Republik Ungarn
Beauftragte für den Zugang zu öffentlichen Informationen
Republik Slowenien
Schwedischer Parlamentarischer Ombudsman
Bundesbeauftragter für den Datenschutz (und die Informationsfreiheit)
Deutschland
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Deutschland
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das
Recht auf Akteneinsicht Brandenburg,
Deutschland
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern,
Deutschland
1. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit