– 26 –
A b b i l d u n g 2 (zu Nr. 3.1.3.1)
Eingänge von Petitionen innerhalb der Geschäftsbereiche
0
Bundespräsidialamt
Deutscher Bundestag
Bundesrat

5
0

6
9

BMJ

5

12

7
12

BMF
1

15

2

BMELV

8

3

BMAS

29

8

BMVBS

15
3

BMVg

15

8
1
1

BMFSFJ
BRH

0
0

BMZ

0

3
2

1

BMBF

1
1

BKM

1

2

2006

3.1.4

21

7

BMG
BMU

30

2

BMI

BMWi

25

1

1

AA

20

3

1

Bundeskanzleramt

15

2

0
0

10

Beratung von Behörden – überhaupt
erwünscht?

Beratungen konnte ich nur in geringem Umfang durchführen, nicht nur wegen Personalmangels.
Meinen gesetzlichen Auftrag, die Behörden des Bundes
in Fragen der Informationsfreiheit zu beraten, habe ich in
eher geringem Umfang erfüllt. Dies lag weniger an meinen beschränkten personellen Ressourcen als vielmehr
daran, dass die öffentlichen Stellen des Bundes von dieser
Möglichkeit vielfach keinen Gebrauch machten. So
wurde ich nur in wenigen Fällen vor der Ablehnung eines
Informationsantrages von der betroffenen Behörde kon1. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

2007

taktiert, um Auslegungsfragen abzuklären. Auch bei allgemeineren Fragestellungen, die sich naturgemäß bei der
Einführung eines so neuartigen Instruments wie des allgemeinen Informationsanspruchs ergeben, wurde meine Beratung in der Regel nicht in Anspruch genommen. Lediglich mit der für die Informationsfreiheit zuständigen
Stelle des Bundesministeriums des Innern kam es zu einem regelmäßigen und fruchtbaren Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Allerdings haben mich in letzter Zeit drei öffentliche Stellen des nachgeordneten Bereichs in Folge mehrerer dort
anhängiger Streitfälle um ein Beratungsgespräch gebeten.
Dies hat sich aus meiner Sicht als konstruktiv und hilf-

Select target paragraph3