Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
–9–
Drucksache 19/26103
Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur
Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
sowie des Bundesverwaltungsgerichts
Vom ...
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des BND-Gesetzes
Das BND-Gesetz vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2979), das zuletzt durch […] geändert worden
ist, wird wie folgt geändert:
1.
In der Überschrift des Abschnitts 1 werden die Wörter „des Bundesnachrichtendienstes“ gestrichen.
2.
In § 1 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „nach den §§ 2 bis 15, 19 bis 21 sowie 23 bis 32“ durch die Wörter
„nach Satz 1 sowie den §§ 2 bis 8, 10 bis 39 sowie 59 bis 63“ ersetzt.
3.
§ 3 Absatz 3 wird aufgehoben.
4.
§ 4 Satz 4 wird aufgehoben.
5.
§ 5 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 werden die Wörter „die Mittel gemäß § 8 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes“ durch
die Wörter „nachrichtendienstliche Mittel“ ersetzt.
b)
In Satz 2 werden die Wörter „Die §§ 9, 9a und 9b“ durch die Wörter „§ 8 Absatz 2 und die §§ 9, 9a und
9b“ ersetzt.
c)
Folgender Satz wird angefügt:
„§ 1 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt.“
6.
In der Überschrift des Abschnitts 2 werden die Wörter „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ durch die
Wörter „Weiterverarbeitung von Daten“ ersetzt.
7.
Die §§ 6 bis 18 werden aufgehoben.
8.
Die Überschrift des Abschnitts 3 wird aufgehoben.
9.
Die §§ 19 bis 21 werden die §§ 6 bis 8.
10. § 22 wird § 9 und in Satz 1 wird die Angabe „§ 19“ durch die Angabe „§ 6“ ersetzt.
11. Die Überschrift des Abschnitts 4 wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„Abschnitt 3
Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien“.