Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

–9–

Drucksache 19/26103

Anlage 1

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur
Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
sowie des Bundesverwaltungsgerichts
Vom ...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des BND-Gesetzes
Das BND-Gesetz vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2979), das zuletzt durch […] geändert worden
ist, wird wie folgt geändert:
1.

In der Überschrift des Abschnitts 1 werden die Wörter „des Bundesnachrichtendienstes“ gestrichen.

2.

In § 1 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „nach den §§ 2 bis 15, 19 bis 21 sowie 23 bis 32“ durch die Wörter
„nach Satz 1 sowie den §§ 2 bis 8, 10 bis 39 sowie 59 bis 63“ ersetzt.

3.

§ 3 Absatz 3 wird aufgehoben.

4.

§ 4 Satz 4 wird aufgehoben.

5.

§ 5 wird wie folgt geändert:
a)

In Satz 1 werden die Wörter „die Mittel gemäß § 8 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes“ durch
die Wörter „nachrichtendienstliche Mittel“ ersetzt.

b)

In Satz 2 werden die Wörter „Die §§ 9, 9a und 9b“ durch die Wörter „§ 8 Absatz 2 und die §§ 9, 9a und
9b“ ersetzt.

c)

Folgender Satz wird angefügt:
„§ 1 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt.“

6.

In der Überschrift des Abschnitts 2 werden die Wörter „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ durch die
Wörter „Weiterverarbeitung von Daten“ ersetzt.

7.

Die §§ 6 bis 18 werden aufgehoben.

8.

Die Überschrift des Abschnitts 3 wird aufgehoben.

9.

Die §§ 19 bis 21 werden die §§ 6 bis 8.

10. § 22 wird § 9 und in Satz 1 wird die Angabe „§ 19“ durch die Angabe „§ 6“ ersetzt.
11. Die Überschrift des Abschnitts 4 wird durch folgende Überschrift ersetzt:

„Abschnitt 3
Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien“.

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