Drucksache 19/26103
– 62 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Buchstabe h
Unter hybriden Bedrohungen versteht man die interessensgeleitete Einflussnahme auf Staaten oder Staatenverbünde, insbesondere zentrale Akteure, deren Netzwerke und die von ihnen genutzten Instrumente. Ziel ist die
Störung des gesamtgesellschaftlichen und politischen Gefüges eines Staates durch die Anwendung konventioneller und nicht konventioneller Mittel unter gezielter Verschleierung der eigenen Urheberschaft.
Der Schutz vor hybriden Bedrohungen ist für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes von herausragender Bedeutung, da eine in der Folge der Beeinträchtigung möglicherweise einsetzende Destabilisierung der
Gesellschaft von anderen Staaten – unabhängig davon, ob sie diese Beeinträchtigung selbst herbeigeführt haben
oder nicht – für eigene, insbesondere machtpolitische Zwecke genutzt werden kann. Diese können auf einen Sturz
der aktuellen Regierung (mit dem Ziel, eine neue besser kontrollieren zu können) ausgerichtet sein oder auch im
Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Angriffskrieges stehen, in dem Risiken und eigener Kräfteeinsatz
durch vorbereitende Maßnahmen reduziert werden.
Nummer 2
Strategische Aufklärungsmaßnahmen des Bundesnachrichtendienstes sind ferner dann zulässig, wenn durch sie
im Einklang mit den von der Bundesregierung vorgegebenen Aufklärungsaufträgen Erkenntnisse zum Schutz der
nachfolgend genannten Rechtsgüter gewonnen werden können.
Nummer 2 Buchstabe a
Buchstabe a betrifft Gefährdungen von Leib, Leben oder Freiheit einer natürlichen Person. Die Regelung ist nicht
auf eine Gefährdung deutscher Staatsangehöriger begrenzt. Der Schutz von Leib, Leben und Freiheit natürlicher
Personen muss vordringlichste Aufgabe aller staatlichen Stellen sein. Eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit
ist insbesondere bei Entführungsfällen gegeben. Hier können Erkenntnisse, die aus der strategischen AuslandFernmeldeaufklärung – z. B. aus der Telekommunikation von Beteiligten oder Mittelsmännern – gewonnen werden, zusammen mit dem Erkenntnisaustausch mit anderen Nachrichtendiensten und deren Unterstützung durch
eigene nachrichtendienstliche Zugänge ganz wesentlich zur Lösung solcher Fälle und damit zur unmittelbaren
Rettung von Menschenleben beitragen.
Nummer 2 Buchstabe b
Buchstabe b umfasst den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Dies betrifft beispielsweise
die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen, deren Beeinträchtigung die Sicherheit des Bundes oder im Extremfall sogar seinen Bestand bedrohen würde. Auch die Eigensicherung des Bundesnachrichtendienstes im Sinne
des Schutzes seiner Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände oder Quellen gegen sicherheitsgefährdende oder
geheimdienstliche Tätigkeiten ist von Buchstabe b umfasst. Die Funktionsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes ist Teil der Sicherheit des Staates. Sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Aktivitäten, die die Funktionsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes erheblich beeinträchtigen, sind mithin als Beeinträchtigung der Sicherheit des Bundes zu bewerten.
Ziel der Aufklärungsmaßnahmen des Bundesnachrichtendienstes mittels der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung sind auch wehrtechnische Technologien und dazugehörige Programme sowie aufkommende und disruptive Technologien, soweit diese nicht bereits in Nummer 1 Buchstabe f erfasst sind. Zum Schutz des Bestands
oder der Sicherheit des Bundes und eines Landes gehört auch das Beobachten (wehr-) technischer Forschung und
Entwicklung auf dem Gebiet neuartiger Waffentechnik und nichtletaler Systemtechnik, die zur Förderung hybrider Bedrohungen genutzt werden kann. Ferner ist die Entwicklung fundamental bedeutsamer Technologien, die
gegebenenfalls zur Verschiebung von staatlichen Machtgefügen oder Wirtschaftsstrukturen führen können (disruptive Technologien), Aufklärungsziel des Bundesnachrichtendienstes. Die Künstliche Intelligenz wirkt hier insbesondere als Schlüssel- und Querschnittstechnik, weil sie die Entwicklung und Nutzung nahezu aller aufkommenden und disruptiven Technologien signifikant beschleunigt.
Weitere Beispiele für Gefährdungen der Sicherheit des Bundes oder eines Landes sind gewichtige Bedrohungen
der Sicherheit des Weltraums aus der militärischen und nachrichtendienstlichen Nutzung von Weltraumsystemen