Drucksache 19/26103
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
IT-Systeme staatlicher Stellen sein, sondern auch IT-Systeme von Unternehmen, die zum Zweck der Erzielung
von Wettbewerbsvorteilen (Wirtschaftsspionage) angegriffen werden. Die Risiken von Cyberangriffen gewinnen
in einer immer enger digital vernetzen Gesellschaft weiter an Bedeutung, weshalb der Früherkennung von CyberGefahren ebenfalls wachsende Bedeutung zukommt. Cyberangriffe terroristischer Gruppen und staatlicher Akteure – einschließlich fremder Nachrichtendienste – können auch die Störung oder Zerstörung Kritischer, ziviler
Infrastruktur zum Ziel haben, um die sich gegebenenfalls daraus ergebende destabilisierende Wirkung für eigene
Zwecke nutzen zu können.
Durch die Begrenzung auf internationale Fälle scheiden Sachverhalte mit rein regionalem Bezug und eingeschränkter Bedeutung als Aufklärungsziele für die strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung aus.
Buchstabe e
Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte, planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, und bei der mehr als zwei Beteiligte auf
längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen
unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder unter Einflussnahme auf
Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.
Die Bedrohungslage durch die internationale Organisierte Kriminalität ist insbesondere in ihrer Ausprägung durch
den internationalen Rauschgifthandel unverändert hoch. Rauschgiftkriminalität ist seit Jahren das Hauptbetätigungsfeld von Organisierter Kriminalität in Deutschland. Konspirativ agierende kriminelle Organisationen bedienen sich dabei eng verzweigter, internationaler Transport- und Logistikwege. Typischerweise stellen Erpressungsund Tötungsdelikte, Eigentumskriminalität sowie Waffenhandel/-schmuggel Nebenaktivitäten im Bereich der
Rauschgiftkriminalität dar.
Darüber hinaus ist die Aufklärung von internationalen Geldwäscheaktivitäten für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes von herausragender Bedeutung, da legal einsetzbare Gewinne eine wichtige Voraussetzung für das Handeln organisierter krimineller Strukturen darstellen. Ohne Aussicht auf diese, beispielsweise zum
Erwerb von Luxusgütern, müssten die kriminellen Strukturen komplett in ihrem eigenen Milieu verbleiben. Zudem erlauben legalisierte Gelder den Aufbau wirtschaftlichen und politischen Einflusses. Gefahren für die Bundesrepublik Deutschland gehen dabei sowohl von nationalen kriminellen Strukturen, die internationale Geldwäschestrukturen zur Legalisierung ihrer inkriminierten Gelder nutzen, als auch von internationalen Akteuren aus.
Durch die strategische Fernmeldeaufklärung erlangt der Bundesnachrichtendienst insbesondere Erkenntnisse über
die klandestinen Methoden der entsprechenden Akteure betreffend die Einschleusung inkriminierter Gelder in
den legalen Wirtschaftskreislauf.
Fest verankert in der internationalen Organisierten Kriminalität ist ferner der Menschenhandel. Der Begriff des
„Menschenhandels“ bezeichnet die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von
Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die
Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit,
Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen. Insbesondere illegale Migranten geraten in die Fänge von Menschenhändler-Strukturen. Dies führt regelmäßig zu Zwangsprostitution und zu sonstiger Zwangs-/Schwarzarbeit, woraus auch Gefahren für Gesundheit, Leib und Leben dieser
Personen erwachsen. Durch die strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung erlangt der Bundesnachrichtendienst
insbesondere Erkenntnisse zu relevanten Personen und Personenzusammenschlüssen und deren Modi Operandi.
Die Aufklärung dieses Phänomenbereichs ist für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes daher
ebenfalls von herausragender Bedeutung.
Darüber hinaus unterfällt die illegale Migration regelmäßig dem Phänomenbereich der Organisierten Kriminalität.
Illegale Migration bezeichnet die Einreise nach und den Aufenthalt in Staaten unter Verstoß gegen die dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Sie ist regelmäßig nur unter Zuhilfenahme krimineller Strukturen (Schleuser,
Dokumentenfälscher, Menschenhändler etc.) möglich. Für die kriminellen Akteure steht dabei die Profitmaximierung im Vordergrund. Für die illegalen Migranten ist der Weg nach Deutschland dagegen mit erheblichen Gefahren für Leib und Leben verbunden. Lukrativstes Geschäft für die internationale Organisierte Kriminalität ist in