Drucksache 19/26103
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
für die insgesamt 62 Planstellen/Stellen zuzüglich der Sacheinzelkosten in Höhe von 2,0 Mio. Euro sowie der
Gemeinkosten in Höhe von etwa 3,2 Mio. Euro.
Einsparungen ergeben sich grundsätzlich und in geringem Umfang durch die Auflösung des – nur im Nebenamt
tätigen – Unabhängigen Gremiums und seiner Geschäftsstelle beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt. Diese sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Einzelplans 07 (Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz) zu prüfen.
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand resultieren für den Bundesnachrichtendienst aus zusätzlichen personellen und materiellen Aufwänden für betriebliche Aufgaben im Umfang von geschätzten etwa 10 Mio. Euro pro
Jahr und der einmaligen Anpassung der IT-Strukturen in Höhe von geschätzt fast 50 Mio. Euro. Nach erfolgter
Anpassung reduziert sich letztere Summe auf fast 10 Mio. Euro pro Jahr.
Hinzu kommen einmalige Ausgaben aus dem Erfüllungsaufwand (unten 3.c) für Investitionen und interne Personalaufwände zur Anpassung der IT-Strukturen in Höhe von etwa 400 Mio. Euro sowie jährliche Ausgaben aus
dem Erfüllungsaufwand (unten 3.c) im Umfang von etwa 20 Mio. Euro bis zur erfolgten Anpassung der IT-Strukturen bzw. zusätzlich etwa 90 Mio. Euro danach. Im Gegenzug werden nach Abschluss der einmaligen Anpassungsmaßnahmen beim Bundesnachrichtendienst (voraussichtlich) jährlich Betriebsaufwände in Höhe von etwa
15 Mio. Euro durch die Ablösung von Altsystemen entfallen.
Insgesamt ergeben sich damit für den Bundesnachrichtendienst Haushaltsausgaben von einmalig etwa 450 Mio.
Euro und jährlich etwa 30 Mio. Euro bis zur erfolgten Anpassung der IT-Strukturen bzw. fast 115 Mio. Euro
(unter Berücksichtigung der genannten Einsparungen in Höhe von etwa 15 Mio. Euro) danach.
Für den Bundesnachrichtendienst erfolgen aufgrund der notwendigen Geheimhaltung keine konkreteren Ausführungen.
Der anfallende Mehrbedarf an Personal- und Sachkosten soll im jeweiligen Einzelplan eingespart werden.
3.
Erfüllungsaufwand
a) Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
b) Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Ein über den bisherig bestehenden Erfüllungsaufwand hinausgehender weiterer Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft entsteht nicht.
c) Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Bund:
Mit der Umsetzung des Gesetzes entstehen personelle und finanzielle Aufwände bei dem einzurichtenden Unabhängigen Kontrollrat und beim Bundesnachrichtendienst.
Der jährliche Erfüllungsaufwand für den Unabhängigen Kontrollrat, d. h. die Aufwände zur Durchführung der
gerichtsähnlichen Rechtskontrolle und der administrativen Rechtskontrolle wird auf etwa 8.800 Personentage geschätzt. Dies entspricht 44 Personen pro Jahr. Mit diesen Aufwänden einher gehen jährliche finanzielle Aufwände
im Umfang von etwa 4,8 Mio. Euro für Personal- und Sacheinzelkosten. Hinzu kommen einmalige Aufwände
von geschätzt 2,6 Mio. Euro zur Bereitstellung der für die Aufgabenerfüllung benötigten gesicherten Infrastruktur,
darunter insbesondere Verschlüsselungskomponenten und VS-konforme Arbeitsplätze, sowie für die Kontrolltätigkeiten relevante Soft- und Hardware.
Der Erfüllungsaufwand für den Bundesnachrichtendienst resultiert zum einen aus der Einrichtung und dem Betrieb der Steuerungs- und Kontrollmechanismen inklusive der Schnittstelle zum Unabhängigen Kontrollrat. Die
zugehörigen Ausgaben belaufen sich auf jährlich etwa 20 Mio. Euro.
Zum anderen entstehen Erfüllungsaufwände im Rahmen der Anpassung der IT-Strukturen an die geänderten Prozessabläufe und deren regelmäßiger Aktualisierung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der geforderten Filtermechanismen. Abgeleitet aus einem Großvorhaben des Bundesnachrichtendienstes wird der einmalige Aufwand zur Anpassung der IT-Strukturen auf insgesamt etwa 400 Mio. Euro