Drucksache 19/26103

– 10 –

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

12. § 23 wird § 10 und wird wie folgt geändert:
a)

In der Überschrift wird das Wort „Informationen“ durch die Wörter „personenbezogenen Daten“ ersetzt.

b)

In Absatz 1 Satz 1 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „Informationen einschließlich
personenbezogener“ durch das Wort „personenbezogenen“ ersetzt.

c)

Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter „Informationen einschließlich personenbezogener“ durch das Wort
„personenbezogenen“ ersetzt.
bb) In Satz 2 werden die Wörter „Informationen einschließlich personenbezogener“ durch das Wort
„personenbezogenen“ ersetzt.

d)

In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Informationen einschließlich personenbezogener“ durch das
Wort „personenbezogenen“ ersetzt.

13. § 24 wird § 11 und wird wie folgt geändert:
a)

In der Überschrift wird das Wort „Informationen“ durch die Wörter „personenbezogenen Daten“ ersetzt.

b)

Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter „Informationen einschließlich“ gestrichen und wird das Wort „personenbezogener“ durch das Wort „personenbezogene“ ersetzt.
bb) In Satz 2 werden die Wörter „Informationen einschließlich personenbezogener Daten“ durch die
Wörter „Personenbezogene Daten“ ersetzt.

c)

In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Informationen einschließlich personenbezogener“ durch das
Wort „personenbezogenen“ und wird die Angabe „§ 19 Abs. 2 bis 5“ durch die Wörter „§ 19 Absatz 3
bis 5“ ersetzt.

d)

In Absatz 3 werden die Wörter „Informationen einschließlich personenbezogener“ durch das Wort „personenbezogene“ ersetzt.

14. § 25 wird § 12 und wird wie folgt geändert:
a)

Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „Zollkriminalamt“ die Wörter „sowie Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung“ eingefügt.
bb) Satz 2 wird wie folgt geändert:
aaa)

In Nummer 1 wird das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt.

bbb)

In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch das Wort „oder“ ersetzt.

ccc)

Folgende Nummer 3 wird angefügt:
„3.

b)

den Schutz der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr für die Landes- oder Bündnisverteidigung sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr bei Auslandseinsätzen.“

Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „Datei“ die Wörter „durch den Bundesnachrichtendienst“ eingefügt und wird die Angabe „§§ 19 und 20“ durch die Angabe „§§ 6 und 7“ ersetzt.
bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 22“ durch die Angabe „§ 9“ ersetzt.

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