1890
(A)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. März 2014
Drittens setzen wir auf Positivlisten bei Verpackungsmaterialien und auch bei Verpackungsgrößen – das erleichtert das Recycling.
Arbeiten wir gemeinsam an besseren Lösungen, statt
an dieser vorgeschlagenen Verordnung Zeit und Arbeitskraft zu verschwenden. Die Dualen Systeme sind ein
totes Pferd, das niemand mehr reiten kann.
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was
bewegt aktuell die Verpackungs- und Recyclingbranche?
Es geht um die Zukunft und die aktuellen Probleme der
Dualen Systeme, es geht um Recyclingquoten, die weit
hinter dem technisch Machbaren zurückbleiben. Es geht
um Planungs- und Investitionssicherheit für Kommunen,
private Entsorger und Verwerter.
Und was legt die Bundesregierung uns heute vor?
Eine „Strafarbeit“, weil die letzte Bundesregierung es
über Jahre trotz vielfacher Ankündigungen nicht fertiggebracht hat, EU-Recht in deutsches Recht umzusetzen.
Diese „Strafarbeit“ regelt nun nicht etwa die anstehenden Zukunftsfragen, sondern so wichtige Themen wie:
a) dass Teebeutel, Seecontainer und Grablichter nicht als
Verpackung gelten, b) Wimperntuschebürsten als Bestandteil des Packungsverschlusses dagegen schon.
Dagegen haben wir im Prinzip gar nichts einzuwenden. Es fehlen aber einige weitere Änderungen. Dazu
zählen einfache Anpassungen, um Fehler der jetzigen
Verpackungsverordnung aufzufangen, und einige wesentlichere Änderungen.
(B)
Kurz zu den offensichtlichen Fehlern der Verpackungsverordnung, die auch keiner bestreitet: die Ausnahmen von der Lizensierung von Verpackungen – die
sogenannten Branchenlösungen und Eigenrücknahmen.
Eigentlich war es Ziel dieser Ausnahmen, die direkte
Produktverantwortung zu stärken, also zu fördern, dass
sich Hersteller und Handel selber um das Recycling ihrer
Verpackungen kümmern, anstatt sich über Lizenzgebühren „freizukaufen“. Darum sollte es eigentlich gehen.
Was inzwischen aber passiert, sind Ausweichmanöver, um sich um die Lizenzabgaben zu drücken. Bei den
Eigenrücknahmemengen kann nicht kontrolliert werden, ob diese Verpackungen tatsächlich in den Läden zurückgenommen werden oder ob sie nicht doch in der gelben Tonne landen. Missbrauch und Trittbrettfahrertum
konterkarieren den eigentlichen Sinn der Ausnahmen.
Wir haben daher weitere Änderungen der Verpa- (C)
ckungsverordnung vorgeschlagen, um diese negativen
Entwicklungen einzudämmen. Auch das Umweltministerium hat diese Vorschläge für gut befunden. Aber anstatt sie in der sechsten Novelle noch aufzunehmen,
wurde bereits eine siebte Novelle der Verpackungsverordnung auf den Weg gebracht. Dieses Verfahren erschließt sich uns nicht. Die Zeit drängt. Die in der siebten Novelle enthaltenen Änderungen sollten hier in der
sechsten Novelle bereits drin sein. Dieses haben wir im
Umweltausschuss durch einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser wurde aber von den Regierungsfraktionen
abgelehnt. Wir fragen uns: Warum? Denn diese Ablehnung ergibt überhaupt keinen Sinn. Sie verzögern nur
das Verfahren der Umsetzung dieser wichtigen Änderungen.
Darüber hinaus müssten noch einige weitere Punkte
angegangen werden. In der Verpackungsentsorgung gibt
es seit nunmehr neun Jahren Stillstand. Die jetzige Novelle ist halbherzig.
Unsere Vorschläge für eine neue Verpackungsentsorgung: Die Recyclingquoten für Verpackungen müssen
deutlich angehoben und dynamisch ausgestaltet werden.
Eine Erhöhung des Recyclingzieles von derzeit 36 auf
mindestens 60 Prozent ist für Plastik sofort machbar. Für
uns ist dies ein absolutes Minimum, und es ginge problemlos auch nach Aussagen der Recyclingbranche.
Dies gäbe Investitionssicherheit für neue moderne Recyclinganlagen und leistete einen wichtigen Beitrag zum
Erreichen unserer Klimaziele. Die Recyclingquoten
müssten sich zudem automatisch nach oben anpassen, (D)
wenn sich noch bessere Recyclingverfahren durchsetzen. Die besten Ergebnisse vom Vorjahr sollten jeweils
für das nächste Jahr zugrunde gelegt werden.
Außerdem: Die letzte Bundesregierung hat ein unzureichendes Abfallvermeidungsprogramm vorgelegt, welches bis heute in den Kommunen nahezu unbekannt ist.
Warum wird das Abfallvermeidungsziel hier nicht konkret gefasst? Überdimensionierte und überflüssige Verpackungen müssen verhindert werden.
Dies alles sind Punkte, die verbal auch von dieser und
der Vorgängerregierung unterstützt wurden und werden.
Da wir der Regierung gerne bei der Umsetzung helfen
wollen, bitten wir um Unterstützung aus diesem Hause
für unseren Entschließungsantrag, der gleich zur Abstimmung stehen wird.