Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. März 2014
1865
Annalena Baerbock
(A) rem Land wirtschafts- und finanzpolitisch noch einen
großen Gefallen tun.
Denn Handlungsbedarf besteht auch noch bei der
Frage der Förderabgabe. In § 31 des Bundesberggesetzes
heißt es, dass mindestens 10 Prozent als Förderabgabe
gezahlt werden müssen. Ich kann nur sagen: Schön wäre
es, wenn das passierte!
Vizepräsidentin Petra Pau:
Kollegin Baerbock, achten Sie bitte auf die Zeit. Sie
müssen zum Schluss kommen.
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ja. – Die Vorgabe ist löchrig wie ein Schweizer Käse.
Gerade bei der Braunkohle wird nämlich keine Förderabgabe gezahlt. Für Ostdeutschland ist das im Einigungsvertrag so geregelt. Im Rheinischen Braunkohlerevier ist geregelt, dass für Tagebaue von vor 1982 keine
Förderabgabe gezahlt werden muss. Das ist wirklich ein
finanz- und wirtschaftspolitisches Armutszeugnis an einem Industriestandort.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Noch ein letztes Wort zum Thema Fracking.
Vizepräsidentin Petra Pau:
(B)
Das wird jetzt nicht mehr stattfinden, Kollegin
Baerbock. Das Minus vor der Zahl vor Ihnen zeigt an,
dass Sie die Redezeit schon überschritten haben.
(Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: Wir wissen
doch, die Grünen können nicht rechnen!)
Ich hatte Sie darauf aufmerksam gemacht. Sie müssen
jetzt einen Punkt setzen.
Bei Überschreitung eines gewissen Toleranzrahmens (C)
werde ich das auch tun.
Das Wort hat die Kollegin Dr. Herlind Gundelach für
die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember vergangenen Jahres Recht gesprochen – diesbezüglich möchte
ich einmal etwas richtigstellen – und dabei eindeutig die
Verfassungsmäßigkeit des Tagebaus Garzweiler II bestätigt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der SPD)
Es hat damit sowohl den bergbautreibenden als auch den
vom Bergbau betroffenen Menschen in der Region Sicherheit und Klarheit gegeben.
Lassen Sie mich daher kurz auf das geltende Bergrecht in Deutschland und auf seine Grundlagen eingehen.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Waren Sie schon mal in der Region? –
Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die letzte grundlegende Änderung liegt 30 Jahre zurück;
das Recht ist also nicht ganz so alt, wie Sie das gerade (D)
dargestellt haben. Vorher war Bergrecht Landesrecht.
Seither wurde es mehrfach und vollständig an neue und
vor allen Dingen umweltrechtliche Vorgaben aus europäischen Richtlinien einschließlich der daraus folgenden
Öffentlichkeits- und Betroffenenbeteiligung angepasst.
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ich komme zum Schluss. – Es reicht nicht aus, dass
wir beim Fracking Umweltverträglichkeitsprüfungen
einführen, sondern wir müssen uns ganz klar zu dem bekennen, was wir alle im Wahlkampf versprochen haben:
Nein zum Fracking in unkonventionellen Lagerstätten
mit chemischen Giftstoffen!
Zudem hat die Rechtsprechung das Gesetz weiter ausgeformt. Nur zum Vergleich: Unser Zivilrecht ist deutlich älter als das Bergrecht. Unser Bergrecht entspricht
daher heute vollumfänglich europäischem und auch nationalem Recht, insbesondere auch in Umweltfragen. Im
europäischen Ausland gilt es vor allem aufgrund der sehr
hohen Schutz- und Vorsorgeaufwendungen für Umwelt
und Betroffene sogar als vorbildlich.
(Michael Brand [CDU/CSU]: Die Präsidentin
frackt sie gleich weg!)
Man kann es daher nicht anders sagen: Das deutsche
Bergrecht hat sich in seiner Ausgestaltung im Grundsatz
bewährt.
Auch das muss im Gesetz neu geregelt werden.
Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie
bei Abgeordneten der LINKEN)
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie sich schon mal damit beschäftigt?)
Ich mache vorsorglich alle, die es noch nicht wissen,
darauf aufmerksam, dass ich hier einen Knopf habe, mit
dem ich letztendlich dieses Mikrofon abschalten kann.
Daher habe ich den Eindruck, dass die im Antrag der
Grünen geforderten Änderungen und Verschärfungen
des Bergrechts vor allem darauf abzielen, die Förderung
von Rohstoffen in Deutschland erheblich zu erschweren;
am liebsten würden Sie sie wahrscheinlich ganz verbieten.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU
und der SPD)
(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Unsinn!)
Vizepräsidentin Petra Pau: