Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. März 2014

1857

Dr. Alexander S. Neu

(A)

Das Parlamentsbeteiligungsgesetz berücksichtigt also
dieses Szenario nicht. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz geht von bewaffneten deutschen Streitkräften im
Ausland aus, § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1.
Der Ausführende im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes ist also in jedem Fall der Soldat bzw. die Soldatin und nicht irgendwelche Waffensysteme. Es geht also
darum, diese Waffensysteme im Parlamentsbeteiligungsgesetz zu berücksichtigen.
Die Linke hat angekündigt, dass sie den Antrag der
Regierungsfraktionen ablehnen und sich natürlich auch
nicht an dieser Kommission beteiligen wird. Wir werden
nicht als Feigenblatt dienen.
(Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Gott sei Dank!)
Wir stimmen dem Antrag der Grünen zu.
(Beifall des Abg. Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich habe noch eine Bitte an die Regierungsfraktionen:
Nehmen Sie die von mir genannten Lücken ernst und
sorgen Sie dafür, dass diese geschlossen werden.
(Michael Brand [CDU/CSU]: Das meinen Sie
nicht ernst!)
Danke.
(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/
CSU: Wir nehmen die Lücken ernst!)

(B)

Vizepräsident Johannes Singhammer:

Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Rolf Mützenich, SPD.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU –
Michael Brand [CDU/CSU]: Danke, dass jetzt
Argumente kommen!)
Dr. Rolf Mützenich (SPD):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
würde gerne versuchen, noch einmal auf den Kern der
heutigen Debatte zurückzukommen, weil es heute nicht
um einen Gesetzentwurf geht, der möglicherweise die
Parlamentsrechte in irgendeiner Form erweitert, einschränkt, modernisiert oder irgendetwas anderes, sondern lediglich darum, die Frage zu stellen: Wollen wir
eine Kommission beim Parlament einsetzen, die sowohl
mit der Expertise aus dem Parlament als auch der von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie
Experten aus dem Bereich des Völkerrechts mit uns gemeinsam überlegt, welche Herausforderungen sich mit
Blick auf ein modernes Parlamentsbeteiligungsgesetz ergeben?
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU –
Michael Brand [CDU/CSU]: Das ist die
Frage!)
Ich finde, diesen Nebel, der gerade hier entstanden ist,
müssen wir aus dem Parlament vertreiben. Es geht tatsächlich um ein innovatives Instrument, das uns im
Deutschen Bundestag hilft, in einer Debatte, die wir
möglicherweise dann noch in dieser Legislaturperiode

als verantwortungsvolle Parlamentarierinnen und Parla- (C)
mentarier zu führen haben, sozusagen eine Wegstrecke
abzubilden. Genau deshalb war diese Einladung auch
von uns an alle Fraktionen in diesem Haus gerichtet gewesen.
Ich gebe zu, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich bin
am Ende einer längeren Debatte, die wir sowohl in den
Ausschüssen als auch zwischen den Fraktionen geführt
haben, nicht ganz zufrieden. Natürlich hätte ich mir die
Beteiligung aller Fraktionen gewünscht. Ich glaube, wir
alle hier im Deutschen Bundestag haben mit gutem
Grund, aber auch mit gutem Wissen und Willen versucht, diese Einigung zu erreichen. Ich sage das auch
ganz klar an die Fraktion der Grünen gerichtet, und zwar
aus einem ganz einfachen Grund: weil wir damals unter
Rot-Grün nämlich einen anderen Weg gegangen sind,
der auch nicht auf die Zustimmung dieses Parlaments
gestoßen ist. Ich glaube, wir sollten uns noch einmal vergewissern, wie das 2004/2005 war: Wir haben damals
als rot-grüne Bundesregierung bzw. Koalition einen Gesetzentwurf vorgelegt, der, wie ich finde, richtig war.
Jetzt wollten wir einen anderen Weg beschreiten: Wir
wollten die Opposition von Anfang an dabei haben. Die
Große Koalition will nichts niederstimmen und auch
keine Minderheitenrechte beiseiteschieben, sondern eine
Parlamentskommission einrichten. Ich glaube, das war
der richtige Weg: ein Angebot an alle in diesem Parlament, zu versuchen, in den nächsten Monaten berechtigte Fragen auch zu diskutieren.
Als es damals um das Parlamentsbeteiligungsgesetz
ging, kamen vonseiten der Union – das muss ich unse- (D)
rem Koalitionspartner zugestehen – teilweise andere
Vorstellungen. Diese berechtigten Fragen können jetzt
wieder gestellt werden. Das soll eine Kommission beim
Parlament leisten, in der, wie gesagt, sowohl Abgeordnete vertreten sind als auch ein breiter Kreis von Experten, der uns helfen kann. Wir wollten keinen Gesetzentwurf vorlegen, und wir wollten auch kein Gremium der
Koalitionsparteien. Wir wollten das nicht im Koalitionsausschuss festlegen und Ihnen quasi diktieren. Ich
meine, welchen offeneren Weg hätten wir denn wählen
können als die Einrichtung dieser Kommission beim
Parlament? Dass Sie so reagiert haben, hat mich dann
schon gewundert. Sie haben den Koalitionsvertrag gelesen: Wir wollten ganz bewusst – so haben wir es auch
zitiert – möglichst im Konsens Vorschläge machen, wobei Minderheitenrechte und Minderheitsvoten in dieser
Kommission genauso respektiert worden wären wie
sonst im Deutschen Bundestag auch.
Vizepräsident Johannes Singhammer:

Herr Kollege Mützenich, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Liebich?
Dr. Rolf Mützenich (SPD):

Da melden sich ganz viele.
Vizepräsident Johannes Singhammer:

Dann erst einmal der Kollege Liebich.

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