12 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
12.1 Onlinewahl beim Bundesfreiwilligendienst
Die Sprecherinnen und Sprecher des Bundesfreiwilligendienstes werden online gewählt. Dies ist auch eine datenschutzrechtliche Herausforderung.
Am 29. März 2013 ist die Verordnung zur Wahl der Sprecherinnen und Sprecher des Bundesfreiwilligendiens tes in Kraft getreten. Diese sind Interessenvertreter der Bundesfreiwilligen. Sie werden jährlich über die Inter netseite www.bundesfreiwillgendienst.de gewählt. Es handelt sich nach meiner Kenntnis um die erste gesetzlich
geregelte Onlinewahl auf Bundesebene.
Eine Wahl über das Internet abzuwickeln, birgt auch datenschutzrechtliche Risiken. Denn wie bei einer Wahl in
herkömmlicher Form müssen auch bei einer Onlinewahl sowohl die Wahlgrundsätze ausreichend berücksichtigt
als auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Wählerinnen und Wähler geschützt werden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Rahmen des Verordnungsverfahrens
viele von mir in meiner Beratungsfunktion gegebene Empfehlungen aufgegriffen. In einzelnen Punkten hätte ich
mir jedoch strengere Regelungen zum Datenschutz gewünscht. So erfolgt die Kommunikation zwischen dem
Wahlvorstand und den Wählerinnen und Wähler ausschließlich per E-Mail. Insbesondere für den Versand des
Transaktionscodes hätte ich eine sicherere Übermittlungsform bevorzugt. Nach Wunsch des BMFSFJ sollte jedoch das gesamte Verfahren als reine Onlinewahl ausgestaltet werden.
Inzwischen haben die ersten Wahlen stattgefunden. Beschwerden haben mich dazu nicht erreicht. Gleichwohl
behalte ich mir vor, das Wahlverfahren noch einer datenschutzrechtlichen Prüfung zu unterziehen.
A. Mitarbeit der BfDI in Gremien zu diesem Themenkreis
Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder

BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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