nen, dass sie die Belehrung zur Kenntnis genommen habe. Die Hinweise im Einführungsvortrag und in dem
Formblatt dienen ausschließlich dem Schutz der Bewerberinnen und der ungeborenen Kinder. Soweit eine Bewerberin eine Schwangerschaft offenbart oder diese als Nebenbefund bei der ärztlichen Untersuchung festgestellt wird, erhält nur der Ärztliche Dienst Kenntnis davon. Die seitens der Bewerberin gemachten Angaben
unterliegen ebenso wie die Dokumentation in den Gesundheitsunterlagen, die ausschließlich beim Ärztlichen
Dienst geführt werden, der ärztlichen Schweigepflicht. Unbefugte Personen haben keinen Zugriff auf diese
Daten.
Außerhalb des Ärztlichen Dienstes können keine Rückschlüsse auf eine Schwangerschaft von Bewerberinnen
gezogen werden. Sollte eine Schwangerschaft festgestellt worden sein und die Bewerberin aus diesem Grunde
die Eignungsfeststellung abbrechen, wird dieser Grund weder vermerkt, noch der Prüfgruppe zur Kenntnis gegeben. Sollte die Bewerberin die Eignungsfeststellung trotz bestehender Schwangerschaft fortsetzen wollen,
so wird das Eignungsfeststellungsverfahren ohne Sporttest durchgeführt. Der Ärztliche Dienst teilt nur mit,
der Sporttest könne aus gesundheitlichen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies entspricht dem allgemein
üblichen Verfahren bei allen gesundheitlichen Ausschlussgründen von Bewerberinnen und Bewerbern für den
Sporttest. Eine Wiederholung des Sporttests ist zu einem späteren Zeitpunkt ohne Nachteile möglich.
11.2 Mobiles Geschütztes Fernmeldeaufklärungs-System der Bundeswehr - Testeinsatz in
Daun
Befürchtungen über eine Aufzeichnung ziviler Kommunikation durch die Bundeswehr konnten zerstreut werden.
Die Bundeswehr beabsichtigt, ein neues mobiles Fernmeldeaufklärungssystem für den Einsatz in Krisengebieten zu beschaffen. Zu Testzwecken wurden dafür im Oktober 2013 drei Fahrzeuge der Bundeswehr mit dem
System ausgestattet.
Insbesondere die Herstellerangaben über die Leistungsfähigkeit des Systems haben in der Öffentlichkeit für
Aufregung gesorgt. Es wurde die Befürchtung geäußert, mit dem eingesetzten System könne die Bundeswehr
auch während der Tests jeglichen Funkverkehr im Testgebiet auslesen und damit auch Handygespräche abhören
sowie private und geschäftliche E-Mails lesen.
Ich habe dies zum Anlass genommen, das mobile Fernmeldeaufklärungssystem am Bundeswehrstandort Daun
in der Eifel zu kontrollieren. Dabei konnte ich feststellen, dass das Testsystem keine zivile Kommunikation erfasst. Die in Daun vorgesehenen Tests wurden ausschließlich auf militärischen Frequenzen durchgeführt. Die
Bundeswehr hatte durch technische und organisatorische Vorkehrungen den Empfang regulärer ziviler Kommunikation ausgeschlossen. Sollten Bürger dagegen missbräuchlich über die Funkfrequenzen der Bundeswehr miteinander kommunizieren, greifen diese technischen und organisatorischen Vorkehrungen allerdings nicht. Für
solche Fälle hat die Bundeswehr Vorkehrungen getroffen, solche als Beifang bezeichneten Daten unverzüglich
zu löschen.
Eine datenschutzrechtliche Gefährdung der Bevölkerung durch den Testeinsatz konnte ich nicht feststellen.
Gleichwohl beabsichtige ich, die verschiedenen Entwicklungsphasen des Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärungs-Systems weiterhin zu begleiten.
11.3 Überraschende Kontrolle bei der Wehrbereichsverwaltung Nord in Hannover
Durch die Kooperation der Dienststelle konnten die festgestellten Datenschutzverstöße bereits während des
Kontrollbesuchs beseitigt werden.
BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014
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