Welche Stelle und welcher Mitarbeiter haben welche Zugriffsberechtigungen? Welche Recherchemöglichkeiten
hat die Polizei in herkömmlichen und in elektronischen Akten? Kann die Polizei sich beim elektronischen Ver fahren Schnittstellen zu eigenen Analyseverbünden programmieren und sind weitere Schnittstellen denkbar,
etwa zum Verfassungsschutz? Zu all diesen Punkten fehlen noch klare Regelungen.
Auch die vorgesehenen Regelungen zur IT-Sicherheit und zur elektronischen Kommunikation haben Defizite.
So überlässt es der Gesetzgeber weitgehend Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder, die technische Sicherheit zu regeln. Damit ist nicht einmal ein bundeseinheitlicher Standard geschaffen, obwohl die Begründung
des Entwurfs sogar eine bundesweite zentralisierte Speicherung nicht ausschließt, ohne dafür allerdings eine Befugnis zu schaffen.
Die Akte soll auch als Datenverarbeitung im Auftrag geführt werden können. Dazu soll es nach dem Entwurf
möglich sein, private Dienstleister einzuschalten. Im Vorentwurf aus dem Jahr 2012 wurde dies noch mit dem
Argument verworfen, dass es eine hoheitliche Kernaufgabe sei, die Akte zu führen. Sie müsse im unmittelbaren
staatlichen Einflussbereich verbleiben (S. 83 der Begründung 2012). Diese zutreffende Einschätzung wird nun
mit dem Argument der „wirtschaftlichen Interessen der Länder an einer Auslagerung von IT-Dienstleistungen
auf Privatunternehmen“ verworfen. Wirtschaftlichkeitserwägungen können es aber nicht rechtfertigen, datenschutzrechtliche Belange beiseite zu schieben. Der Entwurf regelt nicht, welche Aufgaben konkret auf Private
übertragen werden können, und bleibt sogar hinter den allgemeinen Anforderungen des BDSG zur Auftragsdatenverarbeitung zurück.
Die weitere Entwicklung werde ich kritisch begleiten.
6.4

Marktwächter

Die Verbraucherschutzverbände sollen eine Marktwächterfunktion erhalten. Ihre Aufgabe soll es sein, Marktgeschehen und -entwicklungen zu beobachten und zu analysieren, um frühzeitig im Interesse des Verbraucherschutzes Missstände zu erkennen und Lösungen aufzuzeigen. Dabei sollen die Verbraucherschutzverbände auch
mit den staatlichen Aufsichtsbehörden kooperieren, u. a. mit den Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und
der Länder.
Der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode sieht vor, die Verbraucherschutzverbände mit einer Marktwächterfunktion in den Bereichen „Finanzmarkt“ und „Digitale Welt“ auszustatten. Nach der Devise „Erkennen
- Informieren - Handeln“ sollen die Marktwächter eine strukturierte, proaktive Marktbeobachtung betreiben, um
verbraucherschutzrelevante Probleme und Entwicklungen schneller erkennen zu können.
Teil der Marktwächterfunktion ist auch die Weitergabe der Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen an die
staatlichen Aufsichtsstellen, u. a. an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Bundeskartellamt, die Bundesnetzagentur sowie die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Beide
Marktwächterfunktionen befinden sich in einer Vorprojektierungsphase: Der Finanzmarktwächter soll u. a. in
den Bereichen Altersvorsorge, Kredite, Versicherungen und Produkte des Grauen Kapitalmarkts das Marktgeschehen beobachten. Die Digitalen Marktwächter werden in den Bereichen Dienstleistungen in der digitalen
Welt (z. B. Buchungs- und Bewertungsportale, Partnervermittlungsportale), Waren in der digitalen Welt
(E-Commerce und mobile Commerce), nutzergenerierte Inhalte (Web 2.0-Techonologien wie soziale Netzwerke), digitale Güter (E-Books, mp3 etc.) und im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen tätig. Die Projektphase soll im Februar 2015 abgeschlossen sein, ihren Vollbetrieb sollen die Marktwächter 2017 aufnehmen.
Bei der beabsichtigten Kooperation mit den Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder geht es
den Verbraucherschutzverbänden nach meinen Informationen darum, Ansprechpartner zu gewinnen, sofern aufgedeckte Missstände Datenschutzbezüge aufweisen. Zudem ist daran gedacht, dem jeweiligen Marktwächter

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BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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