8.7

TTIP

Die Verhandlungen zur „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) schreiten ohne Beteiligung
der Datenschutzbehörden voran. Sie dürfen nicht die europäischen Datenschutzstandards schwächen.
Die derzeit weitgehend im Verborgenen laufenden Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und
den USA zu TTIP geben für den Datenschutz Anlass zur Sorge. Dies liegt in der Zielrichtung des Abkommens
begründet, mit Blick auf die wirtschaftlichen Interessen international agierender Unternehmen Handelshemmnisse abzubauen. Denn schließlich bildete seinerzeit der Abbau sog. nicht-tarifärer Handelshemmnisse den zentralen Grund für die europäische Datenschutzrichtlinie 95/46/EG.
In der Entschließung „Datenschutz auch in einer transatlantischen Freihandelszone gewährleisten“ der 85. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 13. März 2013 (vgl. Anlage 5) wird von
der Kommission gefordert, bei den Verhandlungen das Ziel einer grundrechtsorientierten Wertegemeinschaft
nicht aus den Augen zu verlieren und das durch die Europäische Grundrechtecharta verbriefte Grundrecht auf
Datenschutz und die daraus abgeleiteten Standards zu wahren.
Gerne würde ich mir selbst ein Bild über die datenschutzrechtlichen Auswirkungen der geplanten TTIP-Regelungen machen. Wie alle anderen Datenschutzbehörden bin ich jedoch von den Verhandlungen ausgeschlossen.
Umso mehr bedauere ich, dass mir auch eine Mitwirkung in dem im Mai 2014 einberufenen TTIP-Beirat des
BMWi verwehrt geblieben ist, obwohl dort Datenschutzfragen zumindest indirekt eine Rolle spielen. Auch die
Bundesregierung ist meiner Bitte um wenigstens rudimentäre Informationen zu datenschutzrechtlichen Fragen
bei TTIP bislang nicht nachgekommen.
In dem durch den Europäischen Rat an die Kommission erteilten Verhandlungsmandat zu TTIP findet der Datenschutz keine Erwähnung. Demgegenüber ist der Datenschutz vom Regelungsgehalt des bereits ausgehandelten Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) explizit ausgenommen. Da CETA als Vorbild für TTIP gilt,
hoffe ich auf eine Übernahme dieser Regelung.
Ich begrüße, dass der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag betont, sie vertrete
grundsätzlich in allen Verhandlungen die Position, das Freihandelsabkommen dürfe nicht zu einer Absenkung
von Datenschutzstandards führen und müsse nicht nur von der EU sondern auch von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden (Bundestagsdrucksache 18/2687, S. 2 und 5).
Ich biete dem Bundestag meine datenschutzrechtliche Beratung im Vorfeld dieser wegweisenden Entscheidungen an.
8.8

Telekommunikation

In den letzten Jahren konnte ich die Anzahl meiner Beratungs- und Kontrollbesuche bei Telekommunikationsdiensteanbietern leicht steigern, nicht zuletzt deshalb, weil es im Bereich des Telekommunikationsrechts keine
nennenswerten gesetzgeberischen Aktivitäten zu verzeichnen gab, die meine Arbeitskapazitäten in diesem Be reich gebunden hätten. Dies bedeutet aber leider auch, dass mir gegenüber diesen Unternehmen noch immer keine Sanktionsbefugnisse bei Verstößen gegen das Telekommunikationsgesetz eingeräumt worden sind, sondern
ich mich an die Bundesnetzagentur wenden muss, um diese zu einem Tätigwerden zu veranlassen (vgl. 23. TB
Nr. 2.1). Auch bei Verstößen gegen das BDSG wurde mir die Zuständigkeit für Bußgeldverfahren nicht übertragen (vgl. 24. TB Nr. 6.9). Wie meine Erfahrungen aus den Kontrollen eindrucksvoll belegen, besteht hier dringender Handlungsbedarf.

BfDI 25. Tätigkeitsbericht 2013-2014

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