Drucksache 18/12585
– 18 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Im Rahmen der TKÜ im Verfahren der GenStA Berlin wurden Rauschgiftgeschäfte AMRIs in Berlin und
eine stärkere Einbindung in die Drogenszene sowie der Konsum harter Drogen wie Kokain und Ecstasy
bekannt. Die Vorlage einer entsprechenden Akte der Polizei an die Staatsanwaltschaft erfolgte erst nach dem
Tod AMRIs am 19. Januar 2017.
Lediglich zu polizeilichen Ermittlungen führten Erkenntnisse aus der TKÜ der GenStA Berlin hinsichtlich
eines mutmaßlichen Eigentumsdeliktes und auch wegen Sachbeschädigung (Öffnen einer Lebensmittelverpackung in einem Supermarkt).
Neben den angeführten Verfahren ergaben sich Hinweise auf mögliche weitere Straftaten im Zusammenhang mit
Aufenthaltsauflagen. Strafbewehrt ist zudem das Verwenden oder Verbreiten von IS-Symbolen. Auch ein Verstoß
gegen das Waffengesetz wäre in Betracht gekommen. Ferner ist die Verwendung der Aliaspersonalie ALMASRI
gegenüber der Ausländerbehörde Kleve nach dem 11. Juni 2016 strafbar. Eine Nutzung der vorhandenen Erkenntnisse über die offenbar in erheblichen Maße festgestellten Drogengeschäfte für ein Strafverfahren wäre in Betracht
gekommen.
Diese Historie aller Strafverfahren und weiterer nicht ermittelter möglicher Straftaten zeigt drastisch auf,
wie geboten es gewesen wäre, durch Absprachen der betroffenen Generalstaatsanwaltschaften alle Strafverfahren bei einer Staatsanwaltschaft zu bündeln, um damit eine umfassende und konsequente Strafverfolgung in einem solchen Fall zu ermöglichen.
Berlin, den 31. Mai 2017
Clemens Binninger
Vorsitzender