Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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Drucksache 17/13000
pflichtentbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen zustande gekommen ist oder nicht.
Ich entbinde die für Versicherung XY tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder Leistungsprüfung an den jeweiligen Betreiber
des Hinweis- und Informationssystems (HIS)29 melden.
Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden
haben, und die über sachdienliche Informationen verfügen könnten. Bei diesen können
die zur weiteren Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden (siehe unter
Ziff. 2.1).
3.5. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
Die Versicherung XY gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass
Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.
Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr
Vertrag angenommen werden kann.
Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der
Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden.
Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann
es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie
werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Ich willige ein, dass die Versicherung XY meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach
§ 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an
den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese
dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen.
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BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012