Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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Drucksache 17/13000
Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der
Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend
verwendet und die Ergebnisse an die Versicherung XY zurück übermittelt werden. Im
Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten
entbinde ich die für die Versicherung XY tätigen Personen und die Gutachter von ihrer
Schweigepflicht.
3.2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen)
Die Versicherung XY führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die
Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer
Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht
selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der XYGruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten
Daten weitergegeben, benötigt die Versicherung XY Ihre Schweigepflichtentbindung für
sich und16 soweit erforderlich für die anderen Stellen.17
Die Versicherung XY führt eine fortlaufend aktualisierte Liste18 über die Stellen19 und
Kategorien von Stellen20, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die Versicherung XY erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben.
Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt.21 Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter (Internetadresse) eingesehen oder bei (Ansprechpartner nebst Anschrift, Telefonnummer, ggf. E-Mailadresse) angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in
der Liste genannten Stellen benötigt die Versicherung XY Ihre Einwilligung.
Ich willige ein,22 dass die Versicherung XY meine Gesundheitsdaten an die in der oben
erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für
die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden,
wie die Versicherung XY dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der XY Unternehmensgruppe und sonstiger Stellen23 im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer
Schweigepflicht.
3.3.
Datenweitergabe an Rückversicherungen
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die Versicherung XY Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen
sie ebenfalls Ihre Daten24 übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild
über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die VerSeite 5 von 12
BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012