Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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Drucksache 17/13000
Möglichkeit I:
Ƒ
Ich willige ein, dass die Versicherung XY – soweit es für die Risikobeurteilung
oder für die Leistungsfallprüfung erforderlich ist – meine Gesundheitsdaten bei
Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen
Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden8 erhebt und für diese Zwecke
verwendet.
Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesundheitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Versicherungsanträgen und -verträgen aus einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren9
vor Antragstellung an die Versicherung XY übermittelt werden.
Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang –
soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten durch die Versicherung XY an
diese Stellen weitergegeben werden und befreie auch insoweit die für die Versicherung XY tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.
Ich werde vor jeder Datenerhebung nach den vorstehenden Absätzen unterrichtet, von wem und zu welchem Zweck die Daten erhoben werden sollen, und ich
werde darauf hingewiesen, dass ich widersprechen und die erforderlichen Unterlagen selbst beibringen kann.10
Möglichkeit II:
Ƒ
Ich wünsche, dass mich die Versicherung XY in jedem Einzelfall informiert, von
welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich
•
in die Erhebung und Verwendung meiner Gesundheitsdaten durch die
Versicherung XY einwillige, die genannten Personen oder Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbinde und in
die Übermittlung meiner Gesundheitsdaten an die Versicherung XY
einwillige
•
oder die erforderlichen Unterlagen selbst beibringe.
Mir ist bekannt, dass dies zu einer Verzögerung der Antragbearbeitung oder
der Prüfung der Leistungspflicht führen kann.
Soweit sich die vorstehenden Erklärungen auf meine Angaben bei Antragstellung beziehen, gelten sie für einen Zeitraum von fünf Jahren11 nach Vertragsschluss. Ergeben
sich nach Vertragsschluss für die Versicherung XY konkrete Anhaltspunkte12 dafür,
dass bei der Antragstellung vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde, gelten die ErklärunSeite 3 von 12
BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012