Drucksache 17/13000
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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durch die Versicherung XY [Versicherungsgesellschaft, mit der der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird] selbst (unter 1.),
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im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.),
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bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Versicherung XY (unter 3.) und
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wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 4.).
Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können.6
1.
Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die Versicherung XY
Ich willige ein, dass die Versicherung XY die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist.
2.
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten
2.1. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur
Prüfung der Leistungspflicht7
Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem kann
es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass die Versicherung XY die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung
von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B.
Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder
sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben.
Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Die Versicherung XY benötigt
hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie
für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach
§ 203 Strafgesetzbuch geschützte Informationen weitergegeben werden müssen.
Sie können diese Erklärungen bereits hier (I) oder später im Einzelfall (II) erteilen. Sie
können Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Bitte entscheiden Sie sich für eine der beiden nachfolgenden Möglichkeiten:
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BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012