Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

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Drucksache 17/13000

4. Löschung der Daten
Die Löschung der Daten richtet sich, sofern Beschäftigtendaten nach § 32 BDSG betroffen
sind, nach § 35 Absatz 2 BDSG. Die im Rahmen einer Videoüberwachung für eigene Zwecke
gespeicherten personenbezogenen Daten sind nach § 35 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 BDSG zu
löschen, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Die Löschung ist zu dokumentieren.

5. Mitbestimmung des Personalrats
Nach § 75 Absatz 3 Nummer 17 BetrVG unterliegt die Einführung technischer Einrichtungen,
die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen,
der Mitbestimmung des Personalrats. Jedoch rechtfertigt eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung eine nach den gesetzlichen Bestimmungen rechtswidrige Videoüberwachung nicht. So
hat das Bundesarbeitsgericht eine Betriebsvereinbarung, die die Grundrechte der Arbeitnehmer nicht ausreichend achtete, für unwirksam erklärt. Durch die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG solle gerade der Gefahr begegnet werden, dass der
Arbeitnehmer zum Objekt einer Überwachungstechnik werde und sein Wissen darum zu erhöhter Abhängigkeit und zur Behinderung der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit führe
(BAG, Beschluss vom 29. Juni 2004, 1 ABR 21/03, NZA 2004, 1278, 1281). Nach
§ 75 Absatz 2 BetrVG hätten Arbeitgeber und Betriebsrat die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Zwar fehlt eine
dem § 75 Absatz 2 BetrVG entsprechende Regelung im Bundespersonalvertretungsgesetz, der
Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit folgt jedoch bereits aus Art. 2 Absatz 1 GG,
an den die öffentliche Verwaltung und damit die Dienststellenleitung und die Personalvertretung gebunden sind. Die dargestellte Rechtsprechung ist daher auf die öffentliche Verwaltung
übertragbar.

6. Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle
Hierzu wird auf Abschnitt I Nummer 9 verwiesen.

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BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012

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