Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

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Drucksache 17/13000
noch Anlage 4

13. Der Deutsche Bundestag ist sich der datenschutzrechtlichen Vorbehalte Noch nicht erledigt
bewusst, die bei vielen Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich der Volksvgl. Nr. 8.1.1
zählung 2011 bestehen.
Gerade deswegen ist eine datenschutzkonforme Durchführung des Zensus unabdingbar. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Ordnungsnummern, die Gestaltung der Fragebögen und die Durchführung
der Zählung in sensiblen Sonderbereichen
14. Bei der anstehenden Reform des Melderechts sieht der Deutsche Bun- Teilweise erledigt
destag keine Notwendigkeit für eine zentrale Speicherung. In jedem
vgl. Nr. 8.2
Fall muss das Melderecht grundsätzlich auf seine Kernfunktionen beschränkt werden.
Die bisherige Praxis der listenmäßigen Übermittlung von Einwohnerdaten an Dritte sollte überprüft werden.
15. Der Deutsche Bundestag bedauert, dass seine Aufforderung aus den
Entschließungen zum 20. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Bundestagsdrucksache
16/4882, Nr. 10) und zum 21. Tätigkeitsbericht (Bundestagsdrucksache
16/12271, Nr. 5), auch für die Steuerverwaltung den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gesetzlich festzuschreiben, noch zu keinem
Ergebnis geführt hat. Er hält an seiner Forderung fest, die Abgabenordnung um einen entsprechenden vorbehaltlosen gesetzlichen Anspruch
zu erweitern

Noch nicht erledigt
Das Bundesministerium der Finanzen hatte in dieser Legislaturperiode
einen Diskussionsentwurf eingebracht. Dieser ist jedoch liegen geblieben und wird – soweit ersichtlich – auch nicht mehr verfolgt.
vgl. 24. TB Nr. 16.9

16. Die Möglichkeit, mithilfe intelligenter Stromzähler den tatsächlichen Noch nicht erledigt
Stromverbrauch kontrollieren zu können, könnte einen ökonomischen
vgl. Nr. 10.1
Mehrwert für den Verbraucher schaffen und beträchtliche ökologische
Vorteile mit sich bringen. Bei ihrem Betrieb fallen jedoch auch umfangreiche und differenzierte Datenbestände (Lastprofile) an, die durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen wirksam vor dem
Zugriff durch Unberechtigte geschützt werden müssen. Auch muss sichergestellt werden, dass die Datenhoheit beim Verbraucher verbleibt
und dieser selbst darüber entscheiden kann, welche Daten er zur Verfügung stellen möchte.
Der Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf, ihn bei dem Anliegen, neue Technologien datenschutzkonform ausgestalten zu wollen,
auch in Zukunft zu unterstützen und die Notwendigkeit der Schaffung
gesetzlicher Vorgaben in diesem Bereich zu prüfen
In der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages vom 18. Dezember 2010 einstimmig angenommen.

BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012

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