Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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Drucksache 17/13000
noch Anlage 4
4.
Für wirkungsvollen Datenschutz, insbesondere im Internet, ist es un- Teilweise erledigt
erlässlich, dass auch die Betroffenen selbst verantwortungsvoll mit ihren
vgl. Nr. 3.6
personenbezogenen Daten umgehen und die Möglichkeiten technischer
Schutzmaßnahmen nutzen. Hierfür fehlt es aber noch immer an der erforderlichen Sensibilität für mögliche Gefahren und an Wissen darüber,
welche Maßnahmen des Selbstschutzes möglich und sinnvoll sind.
Aufklärung und entsprechendes technisches Knowhow sind deswegen
wichtige datenschutzpolitische Ziele. Der Deutsche Bundestag fordert
die Bundesregierung auf, sich diesen Aufgaben verstärkt zu widmen,
z. B. durch Errichtung der Stiftung Datenschutz.
Dabei hat die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass keine Parallelstrukturen oder Konkurrenz zu den durch die Datenschutzbeauftragten des Bundes- und der Länder wahrgenommenen Aufgaben entstehen.
5.
Kinder und Jugendliche können vielfach die mit der Nutzung moderner Nicht erledigt
Techniken verbundenen Konsequenzen und Risiken nicht erkennen
oder richtig einschätzen. Ein verstärktes Bemühen um Aufklärung und
Bildung im Bereich Datenschutz ist vor diesem Hintergrund gerade
auch bei jungen Menschen geboten.
Hierzu soll die geplante Stiftung Datenschutz einen wesentlichen Beitrag leisten, ohne mit den bereits bestehenden Angeboten in Konkurrenz zu treten. Der Deutsche Bundestag begrüßt in diesem Zusammenhang die Bildungsinitiativen der Datenschutzbeauftragten des Bundes
und der Länder.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf zu prüfen,
wie neben dieser Bereitstellung von Bildungsangeboten auch durch gesetzliche Vorgaben der Datenschutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen verbessert werden kann.
6.
Der Bundestag begrüßt das Eckpunktepapier der Konferenz der Daten- Nicht erledigt
schutzbeauftragten des Bundes und der Länder „Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert“.
Er fordert die Bundesregierung auf, Möglichkeiten zur Umsetzung der
dort gemachten Vorschläge und Anreize zu prüfen und darüber hinaus
die Entschließungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des
Bundes und der Länder in ihre politischen und gesetzgeberischen Überlegungen mit einfließen zu lassen.
7.
Datenschutzgütesiegel und Datenschutzaudits können im Verhältnis
zwischen Bürgern, Unternehmen und Staat ein wesentliches Instrument
zur Vertrauensbildung darstellen. Sie sind geeignet, die Eigenverantwortlichkeit der verantwortlichen Stelle zu fördern und zu stärken. Der
Deutsche Bundestag bedauert es daher, dass auch in der 16. Wahlperiode keine Verständigung über ein einheitliches und bundesweit anerkanntes Zertifizierungsinstrument erfolgen konnte. Insofern begrüßt
er das Vorhaben der Bundesregierung eine Stiftung Datenschutz errichten zu wollen, die diesen Missstand aufgreifen und Vorschläge für eine
transparente Zertifizierungspraxis erarbeiten soll. Der Deutsche Bundestag weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Stiftung Datenschutz jedoch nur dann den gewünschten Erfolg erzielen wird, wenn
sowohl in personeller, als auch in wirtschaftlicher Hinsicht ihre Unabhängigkeit gewährleistet ist.
Überwiegend noch nicht erledigt
die neue EU-Datenschutz-Verordnung enthält (bisher m. E.) keine ausreichenden Regelungen für ein einheitliches Datenschutzaudit vgl. Nr. 3.6
BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012