Drucksache 17/13000
8.3

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Fortbildung und Zertifizierung
behördlicher Datenschutzbeauftragter

Bei der Entwicklung des Fortbildungslehrgangs „Behördliche Datenschutzbeauftragte Basis (Bund)“ habe ich die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung fachlich beraten.
Um den steigenden Anforderungen an das Fachwissen behördlicher Datenschutzbeauftragter Rechnung zu tragen
und zugleich Standards für die Ausbildung und Zertifizierung behördlicher Datenschutzbeauftragter in der Bundesverwaltung zu schaffen, hat die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) den Fortbildungslehrgang
„Behördliche Datenschutzbeauftragte Basis (Bund)“ entwickelt. Diesen Prozess habe ich beratend begleitet. Das
Fortbildungsangebot, das den Erwerb einer gleichnamigen
Zertifizierung einschließt, richtet sich an behördliche Datenschutzbeauftragte in der Bundesverwaltung oder diejenigen, die für diese Funktion vorgesehen sind.
Die Fortbildung bietet die Möglichkeit, die erforderlichen
Grundkenntnisse auf den Gebieten des Datenschutzes und
der Datensicherheit einfach und bequem zu erlernen und
durch die Zertifizierung auch belegen zu können. Ich begrüße es, dass das auf 15 Tage angelegte Basisseminar
den Teilnehmern genügend Raum lässt, den erlernten
Stoff zu verinnerlichen. Die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten ist nicht im Schnellverfahren möglich.
Der modulare Aufbau des Lehrgangs bietet den Teilnehmern zudem größtmögliche Flexibilität. Die Zertifizierung
als behördlicher Datenschutzbeauftragter, die eine Projektarbeit sowie den Abschlusstest umfasst, ist insbesondere
nicht an den Besuch des Basisseminars geknüpft. Alle Teilnehmer können auf der Grundlage eines Selbsteinschätzungstests frei entscheiden, ob und in welchem Umfang sie
das Basisseminar oder den ebenfalls angebotenen Kompaktkurs besuchen. Diese Wahlfreiheit wird insbesondere
für erfahrene Datenschutzbeauftragte, die ihr Fachwissen
in erster Linie zertifizieren lassen wollen, interessant sein.
Von der Zertifizierung erwarte ich eine Aufwertung der
Funktion des behördlichen Datenschutzbeauftragten, der
nun erstmals seine Kenntnisse und seine Ausbildung mit
einem Zertifikat belegen kann. Ich wünsche der BAköV
bei der weiteren Umsetzung der Fortbildung – ein erster
Pilotdurchgang ist für Sommer 2013 geplant – viel Erfolg
und regen Zulauf. Ich bin gerne bereit, das Fortbildungsprojekt bei Bedarf auch weiterhin fachlich beratend zu
begleiten.
8.4

Anlaufschwierigkeiten bei der
Herstellung des neuen Personalausweises

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ein Problem, mit dem ich mich bei meiner Kontrolle befasst habe, stellte die Ausgabe von Personalausweisen mit
nicht personalisiertem Chip dar. Die Ursache für diesen
Fehler lag darin, dass bei der Maschine, die die Personalisierung und Prüfung des Chips übernimmt, versehentlich
beide Funktionen gleichzeitig ausgeschaltet waren. Um
derartige Pannen künftig auszuschließen, hat die Bundesdruckerei die elektrische Abschaltung deaktiviert und zusätzliche Prüffunktionen eingeführt.
Ein weiteres Problem stellte die doppelte Produktion von
Personalausweisen dar, die auf einen Softwarefehler zurückzuführen war. Dieser Fehler wurde ebenfalls behoben.
Auf Grund eines Verfahrensfehlers wurde als ausstellende
Behörde immer die gleiche Stelle auf die betroffenen Personalausweise gedruckt, obwohl diese von unterschiedlichen Behörden ausgestellt worden waren. Auch dieser
Fehler konnte beseitigt werden.
Darüber hinaus führte die Vielfalt der in den Kommunen
und den zwischengeschalteten Rechenzentren eingesetzten IT-Infrastruktur anfänglich zu Instabilitäten, Fehlermeldungen und Wartezeiten, die die Bundesdruckerei
durch nachträgliche Software-Updates beheben konnte.
Schließlich habe ich mir den Umgang mit fehlerhaft produzierten Ausweisen angesehen. Wie ich dabei feststellen
konnte, hat die Bundesdruckerei durch entsprechende
technische und organisatorische Maßnahmen eine datenschutzgerechte Vernichtung sichergestellt.
K a s t e n z u N r. 8 . 4
In den Verantwortungsbereich der Bundesdruckerei fallen insbesondere
– die Entwicklung, die Bereitstellung und der Betrieb der
Softwarekomponenten zur Erfassung der Daten der
Ausweisinhaber in den Meldebehörden, der Komponenten zur sicheren, verschlüsselten Übertragung der
persönlichen Daten des Bürgers in die Bundesdruckerei sowie der Hard- und Software zum Auslesen,
Anzeigen und Ändern der im Chip gespeicherten Daten,
– die Entwicklung des Ausweiskartenkörpers aus unterschiedlichen Lagen mit neuen Sicherheitsmerkmalen,
– die Entwicklung, der Aufbau, die Inbetriebnahme
und das Hochfahren der Produktion sowie
– die Entwicklung und Bereitstellung von Hauptkomponenten der IT-Infrastruktur zur Nutzung der elektronischen Identität.

Anlaufschwierigkeiten bei der Herstellung des neuen Personalausweises in der Bundesdruckerei konnten abgestellt werden.

8.5

Nachdem die Presse über Probleme bei der Produktion
des neuen Personalausweises berichtet hatte, habe ich
dessen Herstellung – vom Auftragseingang bis zur Auslieferung – bei der Bundesdruckerei überprüft (vgl. Kasten zu Nr. 8.4).

Das Bundesverwaltungsamt führt Sperrlisten und vergibt
elektronische Berechtigungszertifikate. Die Prüfung vor
Ort ergab keinen Grund zur Beanstandung.

BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012

Aufgaben des Bundesverwaltungsamtes
bei der eID-Funktion des neuen
Personalausweises

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