Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Drucksache 17/9100

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Anlage 7
Entschließung der 23. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
vom 28. November 2011
„Informationsfreiheit ins Grundgesetz und in die Landesverfassungen“

Demokratie und Rechtsstaat können sich nur dort wirklich entfalten, wo auch die Entscheidungsgrundlagen
staatlichen Handelns offen gelegt werden. Bund und Länder müssen ihre Bemühungen weiter verstärken, für mehr
Transparenz staatlichen Handelns zu sorgen. Eine verfassungsrechtliche Verankerung der Informationsfreiheit ist
geboten.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in
Deutschland tritt dafür ein, den Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen in das Grundgesetz und
die Landesverfassungen – soweit noch nicht geschehen –
aufzunehmen. Staatliche Stellen müssen die ihnen vorliegenden Informationen grundsätzlich öffentlich zugänglich machen.

3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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