Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
– 83 –
Drucksache 17/9100
Anlage 5
Entschließung der 22. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
vom 23. Mai 2011
„Geplantes europäisches Nanoproduktregister – Transparenz für Bürgerinnen und Bürger!“
Neue Technologien rufen bei Bürgerinnen und Bürgern
nicht nur positive Reaktionen hervor, sondern stoßen häufig auf Skepsis oder lösen Ängste aus. Grund hierfür ist
nicht selten eine unzureichende Informationslage bis hin
zur Zurückhaltung von Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer das Potential neuer Technologien ausschöpfen möchte, muss mit offenen Karten spielen. Das bedeutet, dass nicht nur Vorteile, sondern auch
Risiken offengelegt werden müssen, um einen demokratischen Diskurs und jedem Menschen eine informierte
Willensbildung zu ermöglichen.
Ein aktuelles Beispiel ist der Einsatz von Nanotechnologie: Dabei geht es um künstlich hergestellte winzige
Partikel (Nanomaterial), die heute schon in Baustoffen,
Textilien sowie Kosmetika und zukünftig immer mehr in
verbrauchernahen Produkten wie etwa Lebensmitteln eingesetzt werden. Nanotechnologie soll Produkte zum Beispiel robuster machen. In einem Bericht aus dem Jahre
2009 (nano.DE-Report 2009) geht das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung davon aus, dass nanotechnologisches Know-how in den Bereichen Gesundheit, Informations- und Kommunikations- sowie Energieund Umwelttechnik immensen Einfluss auf die Wert-
schöpfung nehmen wird. Ein Weltmarktvolumen von
15 Prozent der globalen Güterproduktion wird prophezeit.
Wenigen ist dies bekannt, denn es besteht derzeit keine
Pflicht, Produkte, die Nanomaterial enthalten, zu kennzeichnen. Erst 2013 wird eine solche Pflicht für Kosmetika bestehen. Für Lebensmittel wird die Kennzeichnungspflicht noch diskutiert. Zugleich – stellt die NanoKommission der Bundesregierung in ihrem Aktionsplan
Nanotechnologie 2015 fest – fehlen vielfach grundlegende Kenntnisse über die Risiken bei der Exposition mit
Nanomaterialien. Die Informationsfreiheitsbeauftragten
in Deutschland fordern die Bundesregierung auf, sich bei
den Diskussionen und Verhandlungen auf europäischer
Ebene dafür einzusetzen, dass Bürgerinnen und Bürgern
ein direkter Zugang zu Informationen über Nanotechnologie in Produkten ermöglicht wird. Deshalb ist es notwendig, dass auch Bürgerinnen und Bürger Zugang insbesondere zu dem auf europäischer Ebene diskutierten
Nanoproduktregister erhalten. Beim Einsatz neuer Technologien muss verstärkt auf Aufklärung, Transparenz und
Einbindung der Menschen gesetzt werden.
3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit