Drucksache 17/9100
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlage 4
Entschließung der 21. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
vom 13. Dezember 2010
„Open Data: Mehr statt weniger Transparenz!“
Die WikiLeaks-Debatte zeigt beispielhaft sowohl ein
wachsendes Bedürfnis der internationalen Öffentlichkeit
nach verbesserter Information und mehr Transparenz
staatlichen Handelns als auch nach einem wirksamen
rechtsstaatlichen Rahmen für den Zugang zu öffentlichen
Informationen. Auch in Deutschland muss die Transparenz des politischen Handelns einen deutlich höheren
Stellenwert bekommen, indem die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zum Zugang zu staatlichen Informationen verbessert werden.
Die Informationsfreiheitsbeauftragten haben bereits vor
vier Jahren die Verwaltungen aufgefordert, Informationen
nicht erst auf Anfrage zu gewähren, sondern auch aus
eigener Initiative im Internet zu veröffentlichen. Den
Bürgerinnen und Bürgern soll damit der Zugang erleichtert und gleichzeitig der Aufwand für die öffentlichen
3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
Stellen mit der Bearbeitung von individuellen Anträgen
auf Informationszugang reduziert werden.
Inzwischen ist einiges geschehen: Immer mehr Informationen, zum Beispiel über die Umwelt, Gerichtsentscheidungen, Parlamentsdokumente, amtliche Statistiken oder
Vorlagen kommunaler Vertretungen, sind im Internet frei
zugänglich. Aber immer noch fehlt ein Wegweiser durch
die meist dezentral veröffentlichten Informationen ebenso
wie ein einheitlicher technischer Standard, der die Weiterverwendung der Informationen erleichtern würde.
Beispiele aus dem In- und Ausland zeigen bereits heute,
dass es möglich ist, eine Vielzahl von Informationen
übersichtlich und über eine einheitliche Plattform zur
Verfügung zu stellen. So kann Transparenz gleichermaßen einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie und auch
zur effizienten Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung
leisten.