Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
– 81 –
Drucksache 17/9100
Anlage 3
Entschließung der 21. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
vom 13. Dezember 2010
„Verträge zwischen Staat und Unternehmen offen legen!“
Öffentliche Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen bedienen sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vielfach privater Unternehmen: von großen Firmen, die öffentliche Infrastrukturprojekte verwirklichen,
bis hin zu kleinen Betrieben, die für eine Gemeinde das
Dorffest arrangieren. Dabei nimmt der Umfang des Outsourcing ständig zu und umfasst auch zentrale Felder der
staatlichen Daseinsvorsorge. Die wesentlichen Inhalte
und Konditionen werden dabei vertraglich fixiert.
stimmen und in welcher Höhe Steuermittel dafür aufgewendet werden. Diese Angaben dienen der Haushaltstransparenz und der Verhinderung von Korruption.
Transparenz bei derartigen Verträgen ist auch deshalb besonders wichtig, weil hier nicht selten langfristige Weichenstellungen getroffen werden, die auch Parlamente
späterer Legislaturperioden nicht mehr ändern können.
Angaben hierüber dürfen der politischen Diskussion nicht
vorenthalten werden.
Das Interesse der Öffentlichkeit an den Inhalten solcher
Verträge ist groß, die Bereitschaft der Vertragspartner, sie
offen zu legen, meist gering. Bisweilen wird privaten Geschäftspartnern sogar die Vertraulichkeit der Vertragsbestimmungen ausdrücklich zugesichert, um deren Offenbarung zu vermeiden.
Die Informationsfreiheitsbeauftragten fordern deshalb,
die Verträge zwischen Staat und Unternehmen grundsätzlich offen zu legen. Die pauschale Zurückweisung von
auf solche Verträge gerichteten Auskunftsbegehren unter
Hinweis auf Vertraulichkeitsabreden und Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse ist nicht länger hinnehmbar. Die
Konferenz hält es deshalb für zwingend geboten, den Zugang zu entsprechenden Verträgen in den Informationsfreiheitsgesetzen sicherzustellen, wie dies jüngst im Berliner Informationsfreiheitsgesetz (GVBl. Berlin 2010,
Seite 358) geschehen ist.
Von besonderem öffentlichem Interesse sind aussagekräftige Informationen über öffentliche Gelder, die für bestimmte Leistungen bezahlt wurden, ob die Leistungen
mit den zuvor ausgeschriebenen Anforderungen überein-
3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit