Drucksache 17/9100
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlage 2
Entschließung der 20. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
vom 24. Juni 2010
„Informationsfreiheit bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“
Die Informationsfreiheit erfasst grundsätzlich alle Formen und Bereiche öffentlich-rechtlichen Handelns. Ihr
Ziel ist es, Verwaltungsvorgänge transparenter zu gestalten und den Menschen die politische Mitgestaltung zu erleichtern. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland weist deshalb darauf hin, dass
das Recht auf Informationszugang auch gegenüber den
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Trägern mittelbarer Staatsverwaltung gilt, sofern nicht deren grundrechtlich geschützte journalistisch-redaktionelle Tätigkeit
berührt ist.
Die derzeitige Rechtslage ist aufgrund unterschiedlicher
Landesgesetze uneinheitlich. Während in einigen Bundesländern die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes ausdrücklich festgeschrieben oder ausgeschlossen ist, ergibt sie sich in anderen Bundesländern nur aus
allgemeinen Regeln. Einige Sendeanstalten der ARD sind
zudem in Ländern ansässig, in denen noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz gilt.
Die Rundfunkfreiheit garantiert den Schutz vor staatlicher Kontrolle und Beeinflussung. Eine Öffnung aller
Sendeanstalten außerhalb dieses geschützten Kernbereichs für die Informationsbelange der Bürgerinnen und
Bürger gefährdet diese Freiheit nicht. Offenheit und
Transparenz sind keine Bedrohungen, sondern schaffen
Vertrauen in der Bevölkerung. Die Geltung der Informa-
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in
Deutschland fordert deshalb die Schaffung ausdrücklicher Rechtsvorschriften, sofern nicht schon vorhanden,
nach denen die jeweiligen Informationsfreiheitsgesetze
auch auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten außerhalb der grundrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit
anzuwenden sind.
3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
tionsfreiheitsgesetze wird die Rundfunkanstalten daher in
ihrem demokratischen Auftrag und Selbstverständnis
nachhaltig stärken.