Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

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Die Entschließung unterstreicht die Bedeutung der Transparenz staatlichen Handelns für die Demokratie und für
aktive, informierte Partizipation der Bürgerinnen und
Bürger. Sie will die Informationsfreiheit auch in internationalen Organisationen stärken.
K a s t e n z u N r. 6 . 2 . 2
Mehr Transparenz ist eine internationale Aufgabe
Transparenz ist eine essenzielle, unverzichtbare Voraussetzung für eine gelebte Demokratie. Demokratie und
Rechtsstaat können sich nur dort wirklich entfalten, wo
auch die Entscheidungsgrundlagen staatlichen Handelns
offengelegt werden. Echte Partizipation ist nur dort
möglich, wo keine Informationsungleichgewichte bestehen und kein staatliches „Wissensmonopol“ herrscht.
In vielen Staaten und internationalen Einrichtungen
werden bereits heute viele Informationen für jedermann
zugänglich gemacht. Das betrifft Informationen aus der
Umwelt, die Tätigkeit von Parlamenten und Gerichten
sowie aus vielen anderen Bereichen.
Transparenz stärkt das Vertrauen der Bürger in die Arbeit nationaler und internationaler Einrichtungen. Transparentes Handeln im Sinne eines Open Government
ermöglicht es, politische Entscheidungsprozesse zu verstehen und an ihnen teilzuhaben. Transparenz leistet einen wichtigen Beitrag gegen Korruption.

Drucksache 17/9100

Kongress re:publica, 2011, der vor allem von Bloggern
und sonstigen Internet-Interessierten besucht wird.
6.3.1

Empfang zum fünften Jahrestag des IFG

Fünf Jahre IFG waren Anlass zum Feiern, aber auch zu
kritischer Bilanz.
Um den fünften Jahrestag des IFG gebührend zu begehen,
habe ich am 19. Januar 2011 in Berlin zu einem Empfang
ins Foyer meines Verbindungsbüros geladen. Hieran nahmen zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung,
Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft, Justiz und
Nichtregierungsorganisationen teil.
Die Festrede hielt die Vorsitzende von Transparency International Deutschland, Frau Prof. Dr. Edda Müller. Sie
machte deutlich, welche Bedeutung Transparenzregelungen auch für die wirksame Bekämpfung von Korruption
haben und warb eindringlich dafür, stärker als bisher vom
Informationszugangsrecht Gebrauch zu machen.
In meiner Ansprache habe ich davor gewarnt, angesichts
des „jugendlichen Alters“ des deutschen IFG dem Gesetz
die notwendige Beachtung zu versagen. Die Zielvorgabe
des Gesetzes besteht darin, durch Informationszugang
und Transparenz behördlicher Entscheidungen die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten und damit lebendige Demokratie zu ermöglichen. Hier gibt es noch viel
zu tun.

Die Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten spricht sich dafür aus, das Recht auf Information in den nationalen Gesetzen zu verankern und
bereits bestehende Informationszugangsrechte weiter
auszubauen. Alle Staaten sollten vor allem starke Informationsfreiheitsgesetze haben, die es den Bürgern wirklich und wahrhaftig erlauben, ihr Recht auf Wissen auszuüben. Ein wirksames Beschwerdeverfahren und seine
Durchsetzung sind von erheblicher Bedeutung. Die
Staaten und die internationalen Organisationen sollten
mehr als bisher über ihr Tun informieren. Die technischen Möglichkeiten hierfür sind vorhanden!

6.3.2

Die Konferenz ermutigt die Staaten und internationalen
Stellen, das Internet hierfür verstärkt zu nutzen und Informationen proaktiv, strukturiert und nutzerfreundlich
bereit zu stellen (Open Data). Die Konferenz unterstützt
die im September 2011 in New York veröffentlichte
Open Government Declaration http://www.opengov
partnership.org/open-government-declaration.

Nach den positiven Rückmeldungen zahlreicher Beteiligter soll im September 2012 ein weiteres IFG-Symposium
stattfinden.

6.3

Veranstaltungen

Fünf Jahre Informationsfreiheitsgesetz – für mich war
dieses „runde“ Jubiläum sowohl Anlass für einen Empfang mit vielen prominenten Gästen als auch für ein – erstes – wissenschaftliches Symposium, auf dem der Stand
und die Perspektiven der Informationsfreiheit diskutiert
wurden. Im Berichtszeitraum habe ich daneben an verschiedenen Podien und Veranstaltungen zur Informationsfreiheit teilgenommen, etwa auf dem viel beachteten

Symposium „Perspektiven der
Informationsfreiheit“

Die Veranstaltung führte am 8. und 9. Juni 2011 ca.
70 Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik, Justiz, Verwaltungen und Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs)
zusammen.
Das von mir veranstaltete Symposium sollte eine erste
wissenschaftlich fundierte Zwischenbilanz nach fünf Jahren IFG ziehen. Zugleich sollte die Veranstaltung dem
Gespräch zwischen NGOs, Verwaltungen des Bundes,
Justiz und Wissenschaft dringend nötige Impulse geben.

Zu Beginn der Tagung am 8. Juni 2011 stellte
Prof. Dr. Michael Kloepfer von der Humboldt-Universität
zu Berlin sein Gutachten zum Schutz von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen vor (vgl. auch Nr. 3.3.1). Im Mittelpunkt des Gutachtens steht die Frage, inwieweit der absolute Schutz dieser Geheimnisse angemessen und alternativlos ist.
Den Hauptvortrag hielt Dr. Manfred Redelfs (Greenpeace/Netzwerk Recherche). Der Einsatz dieser und anderer NGOs hat wesentlich dazu beigetragen, dem IFG
im Jahr 2005 seinen Weg über die Hürden von Bundestag
und Bundesrat zu bahnen. Der aktuelle Entwurf eines
Bürgerinformationsgesetzes einer Reihe von NGOs fasst
das Verbraucherinformationsgesetz, das Umweltinforma-

3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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