Drucksache 14/5555

– 220 –

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Anlage 17 (zu Nr. 21.1)

Entschließung der 58. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
vom 7./8. Oktober 1999 zu:
Patientenschutz durch Pseudonymisierung

Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages
wird derzeit der vom Bundesministerium für Gesundheit
vorgelegte Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform 2000
dahingehend geändert, dass die Krankenkassen künftig von
den Leistungserbringern (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken) die Patientendaten nicht in personenbezogener, sondern in pseudonymisierter Form erhalten. Dieses neue Modell nimmt eine zentrale Forderung der
Datenschutzbeauftragten auf, für die Verarbeitung von Patientendaten solche technischen Verfahren zu nutzen, die
die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wahren und so
die Entstehung des „gläsernen Patienten“ verhindern.

Auch anhand von pseudonymisierten Daten können die
Krankenkassen ihre Aufgaben der Prüfung der Richtigkeit
der Abrechnungen sowie der Wirtschaftlichkeit und der
Qualität der Leistungen erfüllen.
Die Konferenz unterstützt den Bundesbeauftragten für den
Datenschutz dabei, dass in den Ausschussberatungen die
Wirksamkeit der Pseudonymisierung, die gesetzliche Festlegung von Voraussetzungen für die Identifizierung
der Versicherten zu bestimmten Zwecken und die Definition strikter Zweckbindung dieser Daten durchgesetzt werden.

Select target paragraph3