Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

– 213 –

Drucksache 14/5555
Anlage 10 (zu Nr. 8.8)

Entschließung der 57. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
vom 25./26. März 1999 zu:
Transparente Hard- und Software

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
haben sich wiederholt für die Nutzung datenschutzfreundlicher Technologien eingesetzt. Sie sehen jedoch
mit Sorge die Entwicklung im Bereich der Informationstechnik, die zu neuen Industriestandards und Produkten
führt, die für die Benutzerinnen und Benutzer kaum
durchschaubar und selbst für Fachleute nur noch eingeschränkt revisionsfähig sind.
Beispielsweise sind seit kurzem mit dem Intel Pentium
III-Prozessor bestückte PCs auf dem Markt, deren Prozessor bei der Herstellung mit einer eindeutigen Nummer
(Processor Serial Number – PSN) versehen wurde. Intel
sieht vor, das Auslesen der PSN durch die Nutzerinnen
und Nutzer kontrollieren zu lassen. Die mittlerweile bekannt gewordenen Manipulationsmöglichkeiten der dafür
erforderlichen Software machen deutlich, dass die Existenz einer solchen eindeutigen Kennung kaum kontrollierbare Nutzungsmöglichkeiten eröffnet, die dem Datenschutz diametral zuwider laufen.
Die durch den Intel Pentium III initiierte Debatte um eindeutige Kennungen brachte ans Tageslicht, dass Softwarehersteller Nutzern neuerer Office-Produkte ohne deren Wissen eindeutige Kennungen zuordnen. Diese

Kennungen können in Dokumenten versteckt sein und bei
der Nutzung des Internets von Softwareherstellern verdeckt abgefragt werden.
Werden Daten der Nutzerinnen und Nutzer übermittelt,
ohne dass sie dies bemerken, kann deren missbräuchliche
Verwendung die Anonymität der Anwender von Informationstechnik weiter aushöhlen. Den Erfordernissen des
Datenschutzes wird aber nur dann ausreichend Rechnung
getragen, wenn zum Schutz der Privatheit transparente
und von den Nutzerinnen und Nutzern in eigener Verantwortung bedienbare Sicherheitsfunktionen zur Verfügung
stehen.
Deshalb erwarten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder von Herstellern von Informations- und
Kommunikationstechnik, Hard- und Software so zu entwickeln und herzustellen, dass Anwender und unabhängige Dritte sich jederzeit von der Wirksamkeit von Sicherheitsvorkehrungen überzeugen können.
Den Anwendern moderner Technik empfehlen die Datenschutzbeauftragten, nur solche Produkte einzusetzen,
welche auch eine Transparenz der Verfahrensabläufe gewährleisten.

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