Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
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und sie müssen die Möglichkeit haben, diese zu korrigieren, zu ändern oder zu löschen, wenn sie falsch sind, es sei
denn, die Belastung oder die Kosten für die Gewährung
des Zugangs würden in dem jeweiligen Fall in einem
Missverhältnis zu den Nachteilen für den Betroffenen stehen, oder Rechte anderer Personen als des Betroffenen
würden verletzt.
Durchsetzung
Für einen effektiven Schutz der Privatsphäre müssen Mechanismen geschaffen werden, die die Einhaltung der
Grundsätze des „sicheren Hafens“ gewährleisten, Rechtsbehelfe für Betroffene vorsehen, bei deren Daten die
Grundsätze nicht eingehalten wurden, sowie Sanktionen
für die Organisation, die die Grundsätze nicht befolgt.
Diese Mechanismen müssen mindestens folgendes um-
Drucksache 14/5555
fassen: a) leicht zugängliche, erschwingliche und von unabhängigen Stellen durchgeführte Verfahren, nach denen
Beschwerden, die betroffene Personen unter Berufung auf
die Grundsätze erhoben haben, behandelt werden und
nach denen Schadensersatz geleistet wird, wenn das geltende Recht oder private Regelungen dies vorsehen;
b) Kontrollmaßnahmen, um zu überprüfen, ob die Bescheinigungen und Behauptungen der Unternehmen über
ihre Datenschutzmaßnahmen der Wahrheit entsprechen
und ob diese Maßnahmen wie angegeben durchgeführt
werden; c) Verpflichtungen zur Lösung von Problemen,
die daraus resultieren, dass Organisationen die Einhaltung
der Grundsätze zwar erklärt, sich aber trotzdem nicht daran gehalten haben, sowie entsprechende Sanktionen für
diese Organisationen. Die Sanktionen müssen hinreichend streng sein, um sicherzustellen, dass die Organisationen die Grundsätze einhalten.