Drucksache 14/5555

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tig denkbarer Überwachungsstrukturen sowie die damit
zusammenhängenden Fragen der Garantie einer geschützten Privatsphäre und der Datensicherheit im
Rahmen von Datenschutzauditierungen. Die Konferenz
befasste sich daneben mit der internationalen Zusammenarbeit im Polizeibereich, mit der Beziehung zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz, dem Datenschutz in den neuen Medien, den Implikationen der
aufkommenden Cyber-Gesetzgebungen und mit den
Verbraucherrechten in bezug auf den E-Commerce.
Auch die Konferenz von Venedig befasste sich in erster
Linie mit dem Schutz der Freiheit der Bürger angesichts
der rasanten Weiterentwicklung der neuen Technologien. An rechtlichen Themen wurden u. a. Vertragslösungen im grenzüberschreitenden Datenverkehr und
Probleme des Umgangs mit personenbezogenen Daten
durch die Medien behandelt, während sich die technikorientierten Fragen insbesondere auf die Kosten eines
guten Datenschutzes und mögliche Lösungen durch geeignete Software sowie auf den Gebrauch von Chipkarten im Zusammenhang mit zentralisierten Datenbanken
konzentrierten. Ich habe zu dem Thema „Neue Herausforderungen“ Probleme der Videoüberwachung, der
Chipkarten und des Arbeitnehmerdatenschutzes aufgegriffen und – vor dem Hintergrund der Gesundheitsreform 2000 in Deutschland – die Möglichkeiten der Datensparsamkeit bis hin zur Datenvermeidung durch
Anonymisierung und Pseudonymisierung seitens der
Krankenkassen deutlich gemacht. Außerdem habe ich
auf die weltweiten Lauschaktivitäten des amerikanischen Geheimdienstes National Security Agency (NSA)
mit Hilfe des globalen Abhörnetzwerks ECHELON aufmerksam gemacht und in diesem Zusammenhang Regelungen gefordert, die festlegen, was die Nachrichtendienste dürfen und mit welchen Mitteln sie welche
Informationen zu welchen Zwecken erheben und verarbeiten (s. o. Nr. 16.4).
Die Konferenz verabschiedete eine Erklärung (s. Anlage 4), die angesichts der Zunahme des weltweiten Datenaustauschs durch immer mehr Lebensbereiche erfassende Verarbeitungstechnologien zur Bekräftigung der
Einhaltung der allgemeinen Datenschutzprinzipien aufruft, wobei sie insbesondere die Grundsätze der Zweckbindung, der Transparenz der Datenverarbeitung, der
Betroffenenrechte und der Einrichtung unabhängiger
Datenschutzkontrollinstanzen anspricht. Ziel der Deklaration ist, Überlegungen und ersten Ansätzen zu
einer Neudefinition des Datenschutzes entgegenzuwirken, die seine in der Vergangenheit bewährten Instrumente und Schutzmechanismen in Frage stellen wollen.

33

Aus meiner Dienststelle

33.1

Der Datenschutzbeauftragte im Internet

Seit Februar 1999 ist meine Dienststelle mit einem
eigenem Angebot im Internet vertreten. Die Homepage

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

meiner Dienstelle (s. Abb. 7) ist unter der Adresse erreichbar.
Im Herbst 2000 hatte ich für zehn Monate ein „Forum des
BfD zur EG-Telekommunikations-Datenschutzrichtlinie“
eingerichtet (s. o. Nr. 10.1.1).
Seit der Einrichtung der Homepage im Februar 1999
konnte ich ca. 1,8 Mio. Seitenanfragen verzeichnen. Das
entspricht im Durchschnitt etwa 2 600 Seitenanfragen
pro Tag. Dabei entwickeln sich die Zugriffszahlen zu
meiner Freude kontinuierlich nach oben (s. Abb. 8).
Die meisten Zugriffe entfielen mit ca. 75 % auf die Rubrik „Materialien zum Datenschutz“, die u. a. meinen 16.
und 17. Tätigkeitsbericht sowie meine Informationsbroschüren „BfD-Info 1 bis 5“ enthält, aber auch Entschließungen der Datenschutzkonferenzen sowie einschlägige Gesetze und Verordnungen. Anfragen erreichen uns aus allen Ländern der Erde. An der Spitze liegen
mit einer Quote von ca. 76 % Anfragen aus Deutschland,
gefolgt vom Vereinigten Königreich, Schweiz, Österreich und Niederlande. Aber auch Internetuser von Trinidad/Tobago, Bahamas, Mauritius und Brunei nutzen
das Informationsangebot.
Mein Angebot ist auf einem Server beim Competence
Center Informationsverbund Berlin-Bonn (CC IVBB)
eingerichtet. Das CC betreibt auch eine zentrale Firewall
für den Internetzugang aller obersten Bundesbehörden
sowie Server für das Intranet-Angebot des Bundes im
IVBB (vgl. 17. TB. Nr. 33.2.
33.2

Beteiligung am „Virtuellen Datenschutzbüro“ der Datenschutzbeauftragten

Am 5. Dezember 2000 hat das Virtuelle Datenschutzbüro
seinen Betrieb im Internet aufgenommen. Die Idee
hierfür wie auch der Aufbau und die momentane
Geschäftsführung des Virtuellen Datenschutzbüros sind
dem Landesdatenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein zu verdanken. Diese neue Einrichtung bietet unter
der Internet-Adresse
n

Informationen zu allen Fragen rund um den Datenschutz,

n

Diskussionsforen zu aktuellen Datenschutzthemen,

n

Antworten zu den häufigsten Fragen von Anwendern
und

n

eine Plattform für die Zusammenarbeit der Datenschützer weltweit.

Das Virtuelle Datenschutzbüro ist Portal und Ansprechstelle im Internet für alle – Bürgerinnen und Bürger, Experten und Datenschutzinstitutionen. Dieser Service wird
zur Zeit von folgenden Projektpartnern getragen: Datenschutzbeauftragte des Bundes und der meisten Länder,
der Norddeutschen Bistümer der Katholischen Kirche
und Datenschutzbeauftragte aus der Schweiz, den Niederlanden und Kanada.

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