Drucksache 14/5555

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Deutsche Post AG noch keine ausreichende Abhilfe
geschaffen hatte. Die Postphilatelie hatte zwar die Löschung zeitnah in ihrem Kundenbestand durchgeführt
bzw. die Daten der Kunden, die nur keine Werbung mehr
wünschten, aber Kunde bleiben wollten, entsprechend gekennzeichnet. Darüber hinaus wurden die Daten als Werbeverweigerdaten in die „Postphilatelie-Robinsonliste“
aufgenommen. Dieses und die Löschung der Daten aus
den Adressbeständen des mit der Aussendung der Werbesendungen beauftragten Dienstleisters erfolgten aber mitunter erst zwölf Wochen später, so dass in der Zwischenzeit weiterhin Werbesendungen an diese Bürger
gesandt wurden. Der Ärger dieser Bürger ist verständlich,
wurde doch ihrem Wunsch auf Nichtbelästigung durch
Werbung und Löschung ihrer Daten nicht zeitnah Rechnung getragen. Bearbeitungszeiten von bis zu zwölf Wochen können im Computer- und Internetzeitalter von mir
weder toleriert noch den betroffenen Bürgern vermittelt
werden. Ich habe die Post eindringlich darauf hingewiesen, dass ich eine so lange Bearbeitungsdauer künftig beanstanden werde.
Mein erneutes Tätigwerden hat inzwischen dazu geführt,
dass die Post offensichtlich erfolgreich auf eine Beschleunigung hingewirkt hat. Die Eingaben zu diesem
Thema sind in den letzten Monaten vor Redaktionsschluss dieses Berichtes jedenfalls spürbar weniger geworden.

30

Statistik

30.1

Volkszählung

In meinem 17. TB (Nr. 30.1) hatte ich über die Modellvorstellungen für die 2001 geplante, gemeinschaftsweite
Volkszählung berichtet. Der Deutsche Bundestag hatte für
den skizzierten Methodenwechsel votiert und in seinem
Beschluss vom 23. Juni 1998 begrüßt, dass bei der nächsten Volkszählung von einer Totalerhebung abgesehen und
eine stichtagsbezogene Auswertung der Melderegister
vorgenommen werden soll (BT-Drs. 13/11168).
Der vom BMI 1998 vorgelegte Gesetzentwurf zur Vorbereitung des Zensus 2001 begegnete jedoch erheblichen
Bedenken von Ländern und Gemeinden. Es wurde eingewandt, das Konzept trage ihren Informationsbedürfnissen
nicht ausreichend Rechnung. Zudem müsse die Qualität
der Melderegister hinsichtlich ihrer Eignung als Basis der
amtlichen Einwohnerzahlen eingehender untersucht werden. Die daraufhin im BMI mit Vertretern der Länder und
Kommunen, des Statistischen Bundesamtes und mir geführten Gespräche mündeten in die Empfehlung, zunächst
Testuntersuchungen für beide Modellvarianten sowie
Qualitätsuntersuchungen für die relevanten Register vorzusehen. Im Frühjahr 1999 wurde eine Arbeitsgruppe von
Statistikexperten aus Bund und Ländern eingerichtet, die
geeignete Verfahren entwickelt und fachstatistische Vorschläge gemacht hat, auf deren Grundlage das BMI im

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Sommer 2000 einen Gesetzentwurf zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus (Zensusvorbereitungsgesetz – ZensVorG) vorgelegt hat. Der Entwurf sieht vor:
n

n

n

Eine etwa 1 % große Stichprobe bei allen Meldebehörden, um zu prüfen, wie viele Bürger mehrfach gemeldet sind (s. Abb. 5).
Testerhebungen bei Meldebehörden und Personen in
ausgewählten Gemeinden (ca. 560) und Gebäuden
(maximal 38 000) zur Untersuchung von Über- und
Untererfassungen (Karteileichen, Fehlbestände) in
Melderegistern.
Testerhebungen (als Unterstichprobe) bei Meldebehörden, Gebäudeeigentümern und Haushalten in ausgewählten Gemeinden (ca. 230) und Gebäuden (maximal
16 000) sowie bei der Bundesanstalt für Arbeit, um
Verfahren – wie z. B. die „Zusammenführung“ von
Personen zu Haushalten – zu testen (s. Abb. 6).

Mit den Tests wird teilweise statistisch-wissenschaftliches Neuland betreten, für das es auch im Ausland keine
Erfahrungen gibt. Skandinavien kennt zwar seit langem
den registergestützten Zensus, aber dort gibt es auch das
– jedem Bürger zugeordnete – Personenkennzeichen (PK)
als Verknüpfungsmerkmal. In Deutschland gibt es aus
guten Gründen kein allgemeines PK, so dass die Zusammenfassung von Daten aus unterschiedlichen Dateien auf
andere Weise erreicht werden muss.
Eine andere Schwierigkeit der registergestützten Volkszählung zeigt sich bei der statistischen Bildung von Haushalten. Bei der herkömmlichen Volkszählung wird die
„Zugehörigkeit zu einem Haushalt“ als Datum auf dem
Haushaltsmantelbogen direkt erfragt. Da dieses Merkmal
in keiner Verwaltungsdatei geführt wird, die Information
über die Zahl, Größe und Struktur der Haushalte jedoch
eine wichtige Grundlage für die Beschreibung und Analyse der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Gesellschaft darstellt und in Verbindung mit Wohnungsdaten auch Aufschluss über die Wohnsituation der
Bevölkerung gibt, muss der haushaltsmäßige Zusammenhang statistisch „errechnet“ werden. Dies geschieht, indem Zusammenhänge zwischen den Daten der Einwohner aus den Melderegistern sowie Angaben aus der
Gebäude- und Wohnungserhebung gesucht werden, die
darauf schließen lassen, dass Personen einen gemeinsamen Haushalt bilden (Haushaltegenerierung).
Die Erprobung von Verfahren und die Qualitätsuntersuchungen der relevanten Register erfordern auch die Erhebung von Angaben, die überwiegend Hilfsfunktionen
haben, um die Richtigkeit, Übertragbarkeit und Zusammenführung von Daten und Dateien auszutesten. Das eigentliche Fragenprogramm ist gegenüber der Volkszählung von 1987 wesentlich reduziert worden; seinerzeit
gab es rund 40 Fragenkomplexe (d. h. Fragen mit Unterfragen), davon sind über ein Drittel entfallen; die Zahl der
Hilfsmerkmale, die für die Verknüpfung von Daten
benötigt und aus denen Antworten „errechnet“ werden, ist
dagegen stark angestiegen.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens habe ich folgende Empfehlungen gegeben:

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