Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
– 15 –
Drucksache 14/5555
Seite
Anlage 13 (zu Nr. 2.4)
Entschließung der 58. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 7./8. Oktober 1999 zum Beschluss des Europäischen Rates
zur Erarbeitung einer Charta der Grundrechte der Europäischen Union . . . . . . . .
216
Anlage 14 (zu Nr. 6.4.1)
Entschließung der 58. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 7./8. Oktober 1999 zu: Zugriff der Strafverfolgungsbehörden
auf Verbindungsdaten in der Telekommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
217
Anlage 15 (zu Nr. 6.5)
Entschließung der 58. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes
und der Länder vom 7./8. Oktober 1999 zu: Täter-Opfer-Ausgleich
und Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
218
Anlage 16 (zu Nr. 6.15)
Entschließung der 58. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 7./8. Oktober 1999 zu: Aufbewahrung des Schriftguts der
ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
219
Anlage 17 (zu Nr. 21.1)
Entschließung der 58. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 7./8. Oktober 1999 zu: Patientenschutz durch Pseudonymisierung
220
Anlage 18 (zu Nr. 34 der Nr. 8)
Entschließung der 58. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 7./8. Oktober 1999 zu: Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik –
ein Schritt in die richtige Richtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
221
Anlage 19 (zu Nr. 11.2.2)
Entschließung der 59. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 14./15. März 2000 zu: Unzulässiger Speicherungsumfang in
„INPOL-neu“ geplant . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
222
Anlage 20 (zu Nrn. 1.5, 12.3)
Entschließung der 59. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 14./15. März 2000 zu: Risiken und Grenzen der
Videoüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
223
Anlage 21 (zu Nr. 6.2)
Entschließung der 59. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 14./15. März 2000 zu: Strafverfahrensänderungsgesetz 1999
(StVÄG 1999) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anlage 22 (zu Nrn. 6.1, 16.1.2)
Entschließung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom
26. Juni 2000 zu: Effektive parlamentarische Kontrolle von Lauschangriffen
durch aussagekräftige jährliche Berichte der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . .
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