Drucksache 14/5555

– 14 –

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
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Anlage 1 (zu Nr. 1.13)
Hinweis für die Ausschüsse des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

201

Anlage 2 (zu Nr. 1.12)
Übersicht über die durchgeführten Kontrollen, Beratungen und
Informationsbesuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

202

Anlage 3 (zu Nr. 1.12)
Übersicht über Beanstandungen nach § 25 BDSG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

204

Anlage 4 (zu Nr. 32.4)
Erklärung der 22. Internationalen Datenschutzkonferenz vom
29. September 2000: VENICE DECLARATION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

205

Anlage 5 (zu Nr. 2.2.1)
Datenschutzgruppe nach Artikel 29 der EG-Datenschutzrichtlinie
Von der Arbeitsgruppe angenommene Dokumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

206

Anlage 6 (zu Nr. 2.2.2)
Grundsätze des „Sicheren Hafens“ zum Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

208

Anlage 7 (zu Nr. 2.5)
Die Konferenz der Europäischen Datenschutzbeauftragten am 15./16. April 1999
zu den Auswirkungen der Entwicklung der Informationstechnologien . . . . . . . . .

210

Anlage 8 (zu Nr. 2.5)
Konferenz der Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 6./7. April 2000
in Stockholm:Aufbewahrung von Verkehrsdaten durch
Internet Service Provider (ISP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Anlage 9 (zu Nr. 2.1.1)
Entschließung der 57. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 25./26. März 1999 zu: Modernisierung des Datenschutzrechts
jetzt – umfassende Novellierung des BDSG nicht aufschieben . . . . . . . . . . . . . . .

212

Anlage 10 (zu Nr. 8.8)
Entschließung der 57. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 25./26. März 1999 zu: Transparente Hard- und Software . . . . . .

213

Anlage 11 (zu Nr. 16.3)
Entschließung der 57. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 25./26. März 1999 zu: Entwurf einer Ratsentschließung zur
Überwachung der Telekommunikation (ENFOPOL ‘98) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

214

Anlage 12 (zu Nr. 6.6)
Entschließung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
vom 16. August 1999 zu: Angemessener Datenschutz auch für
Untersuchungsgefangene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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