Der Aufenthaltsort der Person konnte durch die Ausschreibung zwar
festgestellt werden, jedoch war der Umfang der Mitteilung von SIRENE
Spanien sehr gering.
1
Der Betroffene reiste unter Nutzung gestohlener Ausweispapiere aus,
sodass die Ausschreibung ins Leere gelaufen ist; sie konnte jedoch
aufgrund der Ausschreibung ihres mitreisenden Lebensgefährten
festgestellt werden. Wäre sie mit den richtigen Personalien gereist, wäre
für die Betroffene ebenfalls eine Meldung der jeweiligen Behörden (Italien,
Griechenland) erfolgt.
1
Der in Rede stehende Verdacht konnte durch die Maßnahme nicht
verifiziert, jedoch auch nicht falsifiziert werden.
1
Der Nutzen kann im vorliegenden Fall schlecht bewertet werden, da zwar
Hinweise auf eine mögliche Einreise der ausgeschriebenen Person
vorlagen, diese Einreise letztlich jedoch nicht stattfand. Die Ausschreibung
war gleichwohl notwendig, um über eine Einreise rechtzeitig informiert zu
werden.
1
Der zu Grunde liegende Anfangsverdacht (dauerhafte Ausreise nach
Syrien; Teilnahme "Jihad") konnte falsifiziert werden.
1
Der zu Grunde liegende Anfangsverdacht konnte falsifiziert werden.
1
Die Ausschreibung konnte einen Beitrag zum Hintergrund von Reisen
leisten. Zum Teil wurden diese Reisen überhaupt erst durch die
Ausschreibung bekannt.
1
Die Informationen aus den Treffermeldungen enthielten weitere
Erkenntnisse zur Person und deren Umfeld und trugen damit zu einer
besseren Bewertung bei.
1
Die Person hat keine Ausreiseabsicht mehr.
9
Die Person konnte zwar mehrfach angetroffen werden. Jedoch wurden
hierdurch nur wenige relevante Erkenntnisse bekannt.
1
Die Person reiste im Zeitraum der Ausschreibung nur einmal ins Ausland.
Zur getätigten Reise konnten relevante Erkenntnisse durch die
Ausschreibung gewonnen werden. Aufgrund der geringen Reisetätigkeit
der Person sind keine weiteren Erkenntnisse angefallen.
1
Die Person unternahm fast keinerlei Reisen.
1
Durch die Ausschreibung konnte widerlegt werden, dass wie
angenommen, die Person sich in Syrien an Kampfhandlungen beteiligt.
1
Durch die Ausschreibungen konnte Erkenntnisse zu den
Reisebewegungen und zum Teil auch Hinweise auf Aktivitäten des
Ausgeschriebenen gewonnen werden.
1
Durch die Treffermeldung wurde der Aufenthaltsort der Person in Deutschland bekannt.
1
169