Es konnten Informationen zu Reisebewegungen und zur
Gewaltbereitschaft der ausgeschriebenen Person festgestellt werden.

1

Es konnten Informationen zur Person selbst sowie zu ihrer Reisetätigkeit
gewonnen werden.

1

Es konnten regelmäßig Erkenntnisse zum Aufenthaltsort der Person
gewonnen werden und zumindest Teile seiner Reiseroute nachvollzogen
werden.

1

Es konnten relevante Informationen über die Entwicklungstendenzen der
Person gewonnen werden.

1

Es konnten viele Erkenntnisse dahingehend gewonnen werden, zu
welchen Drittländern der Ausgeschriebene Verbindungen hat.

2

Es stand zu befürchten, die ausgeschriebene Person könne nach Syrien
ausreisen, um sich dem bewaffneten Jihad anzuschließen. Die Maßnahme
diente der Dokumentation der Reisebewegungen der Person.

1

Es stand zu befürchten, die ausgeschriebene Person könne nach Syrien
ausreisen, um sich dem bewaffneten Jihad anzuschließen. Ein solcher
Ausreiseversuch konnte durch die Ausschreibung festgestellt und
verhindert werden. Dennoch gelang die Ausreise, vermutlich auf dem
Landweg.

1

Es wurde bekannt, dass der Betroffene Anmelder von Islam-Infoständen in
Wolfsburg und Gifhorn ist. Weitere Kontaktpersonen wurden erfolgreich
identifiziert.

1

Es wurde festgestellt, dass die Zielperson aus Deutschland ausreiste.

1

Es wurde festgestellt, dass die Zielperson die Einreise in den SchengenRaum im Beobachtungszeitraum weitestgehend gemieden hat.

1

Es wurde festgestellt, dass sich die Zielperson regelmäßig in Deutschland,
aber auch ins Ausland bewegte. Relevante Erkenntnisse mit Bezug zum
Jihadismus waren jedoch zuletzt nicht mehr feststellbar.

1

Hinweise auf Ausreiseabsicht bestätigt, Rückkehr festgestellt

1

Maßnahme diente der Feststellung einer wahrscheinlichen Ausreise einer
Person, welche jedoch unterblieb.

3

Mögliche Islamismusbezüge, insbesondere die gemutmaßte Ausreise
nach Syrien konnte nicht bestätigt werden, weshalb die Voraussetzungen
damit auch wegfallen.

1

Notwendig, jedoch aufgrund des Todes in dem Fall nicht zielführend (keine
1
Rückreise).
Person konnte wiederholt im SIS-Verbund angetroffen werden. Die
Treffermeldungen halfen, ein umfassendes Bild von der Person zu
erstellen.

1

Person reiste sehr wahrscheinlich nicht nach Deutschland ein. Dies war
wichtig zu wissen, wegen der von ihr ausgehenden Gefährdung.

1
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