zeugnisses des BfV ein Ermittlungsverfahren gegen den Hauptbetroffenen der o. g. Maßnahme gemäß §§ 129 a, b StGB ein. Das LKA wurde mit den Ermittlungen beauftragt,
nachdem der Hauptbetroffene vor seinem Wohnobjekt festgenommen wurde. Zwecks
Einbeziehung der besagten IMSI- bzw. IMEI-Nummer in die operativen Maßnahmen des LKA
wurden diese durch das BfV gerichtsverwertbar übermittelt.
(4) Fallbeispiel 4 (BAMAD)
Der IMSI-Catcher kam zur Informationsbeschaffung im Aufgabenbereich Extremismus/Terrorismusabwehr bei Ermittlungen des BAMAD zu einem Sachverhalt zum Einsatz, bei dem
der konkrete Verdacht bestand, dass Islamisten versuchten, Angehörige der Bundeswehr
gezielt für ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu instrumentalisieren. Mit der Maßnahme wurden
weitere Kontaktpersonen aus dem Umfeld der Szene als mögliche Angreifer festgestellt. Vor
dem Hintergrund der durch islamistisch beeinflusste Angehörige des Geschäftsbereichs des
BMVg möglicherweise ausgelösten Gefahren wird deutlich, in welchem besonderen
Gefahrenumfeld die besonderen evaluierungspflichtigen Befugnisse des BAMAD zum Einsatz
kommen.
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