(3) Fallbeispiel 3 (BfV)
Das Auskunftsersuchen des BfV richtete sich gegen eine Person, die enge Kontakte zur
Führungsebene des IS unterhielt bzw. weiterhin unterhält. Auf Grundlage dieser Informationen
konnten verschiedene aufeinander aufbauende Maßnahmen eingeleitet werden, die letztlich
die aktuelle Rufnummer zu Tage förderten. Mit Hilfe der übermittelten Daten konnte der Aufenthaltsort des zunächst nicht identifizierten Betroffenen in Deutschland weiter eingegrenzt
werden. Im weiteren Verlauf konnten neue nachrichtendienstliche Ermittlungsansätze generiert werden.
(4) Fallbeispiel 4 (BfV)
Das Auskunftsersuchen des BfV richtete sich gegen eine in Deutschland wohnhafte Person,
die verdächtigt wurde, der islamistisch-terroristischen Organisation IS anzugehören und deren
Aktivitäten von Deutschland aus zu unterstützen. Die Maßnahme führte zur Aufdeckung von
bislang unbekannten, in der Vergangenheit liegenden Kontakten der Person in Deutschland
und im Ausland. Zur weiteren Aufklärung dieser Kontakte wurden Behördenermittlungen
eingeleitet und Erkenntnisanfragen an andere Dienste gestellt.
9.2. Konkrete Fallbeispiele für den Einsatz des IMSI-Catchers
(1) Fallbeispiel 1 (BfV)
Zu einem in Deutschland mit Aufenthaltstitel wohnenden Ausländer lagen tatsächliche
Anhaltspunkte vor, dass er eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützte und eine
bestimmte Mobilfunknummer zur Kommunikation mit potenziellen Attentätern nutzen sollte.
Die Person hatte keine Telefonnummern bei Netzanbietern registriert. Eine Observationsmaßnahme zeigte, dass die Person im persönlichen Kontakt mit einem einschlägig bekannten
Personenkreis stand. Es ließ sich zudem beobachten, dass die Person in der Öffentlichkeit mit
verschiedenen Mobilfunktelefonen hantierte. Erst durch mehrfachen Einsatz eines IMSICatchers ließen sich der Zielperson weitere Rufnummern zuordnen. Dies ermöglichte weitere
operative Maßnahmen.
(2) Fallbeispiel 2 (BfV)
Der Einsatz des IMSI-Catchers richtete sich gegen eine Person, die verdächtigt wurde, sich
im Auftrag des IS in Deutschland aufzuhalten, um einen Anschlag zu begehen bzw.
vorzubereiten. Die Maßnahme konnte hilfreiche Aufschlüsse über das Telekommunikationsverhalten der Person geben. Außerdem konnte eine laufende G 10-Maßnahme ergänzt
werden, da neue IMEI-Nummern der Person festgestellt werden konnten. Durch die Polizei
wurde ein Ermittlungsverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt. Zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen wurden die bekannten IMEI-Nummern übermittelt.
(3) Fallbeispiel 3 (BfV)
Der Einsatz des IMSI-Catchers richtete sich gegen eine Person, die verdächtigt wurde, in
Anschlagspläne involviert zu sein. Die Maßnahme wurde notwendig, da davon ausgegangen
wurde, dass die Person ein weiteres, bislang unbekanntes Mobiltelefon nutzte. Durch den
IMSI-Catcher konnten eine IMSI- und eine IMEI-Nummer festgestellt werden, die der besagten
Person zugerechnet werden konnten. Der GBA leitete u. a. auf Grundlage eines Behörden-
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