gegen die Organisation durch das Bundesministerium des Inneren im Besonderen hervorgehoben werden.
(3) Fallbeispiel 3 (BfV)
Im Rahmen der Finanzermittlungen zum Hauptbetroffenen konnten diverse auffällige
Überweisungen in ein Nachbarland Deutschlands vom BfV festgestellt werden. Zum einen
dienten diese der Unterstützung eines dort inhaftierten islamistischen Gefangenen, zum
anderen der mutmaßlichen Unterstützung zumindest eines Jihad-Reisenden. So konnte ein
Geldtransfer über Western Union an eine Person festgestellt werden, die sich dem
„Islamischen Staat“ (IS) angeschlossen hat und während Kampfhandlungen auf Seiten des IS
verstorben sein soll. Durch Freigabe der Information durch den ausländischen Partnerdienst
hinsichtlich des Geldempfängers und dessen Anschluss an den IS konnten diese Erkenntnisse
den Strafverfolgungsbehörden in Form eines Behördenzeugnisses zur Prüfung der Einleitung
eines Ermittlungsverfahrens (gemäß § 89c StGB) übermittelt werden.
(4) Fallbeispiel 4 (BfV)
Durch das Auskunftsersuchen konnte die finanzielle Unterstützung einer Person, die sich in
Syrien aufhielt, durch deren in Deutschland lebende Familie festgestellt bzw. nachgewiesen
werden. Darüber hinaus wurden Kontakt- bzw. Mittelsmänner bekannt, die – möglicherweise
über diesen Fall hinaus – eine Rolle bei der finanziellen Unterstützung von Deutschland aus
an in Syrien aufhältige Personen spielen. Im weiteren Verlauf konnten neue nachrichtendienstliche Ermittlungsansätze generiert werden.

9.1.2. Fallbeispiele zu § 8a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BVerfSchG
(1) Fallbeispiel 1 (BfV)
Das Auskunftsersuchen des BfV richtete sich gegen Personen, die verdächtigt wurden, der
islamistisch-terroristischen Organisation IS anzugehören und deren Aktivitäten i. S. d. §§ 129
a und b StGB von Deutschland und vom Ausland aus zu unterstützen. Die Personen sollen
sich in Deutschland bzw. benachbarten Staaten aufgehalten haben und im Kontakt mit einem
bekannten Unterstützer des „Islamischen Staates“ gestanden haben. Durch die Maßnahme
konnten Erkenntnisse zu möglichen Kontaktpersonen gewonnen werden, die zur Einleitung
von Ermittlungen dienten und zur Identifizierung einzelner Betroffener beitrugen.
(2) Fallbeispiel 2 (BfV)
Das Auskunftsersuchen des BfV richtete sich gegen eine Person, die verdächtigt wurde, als
Mitglied und Unterstützer der islamistisch-terroristischen Organisation „al-Qaida“ an der
Durchführung eines Anschlages in Europa beteiligt zu sein. Durch die Maßnahme konnten
Daten zu ausländischen Kontaktrufnummern der Person während eines kurzzeitigen Deutschlandaufenthaltes gewonnen werden. Diese Daten wurden dem BND und mehreren ausländischen Nachrichtendiensten zur Verfügung gestellt, um weitergehende Maßnahmen gegen
die Person in dessen Heimatland zu ermöglichen.

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