knapp 46 Prozent (43) an, dass sie an einer solchen Identifikation mitgewirkt haben. Ein SiBe
machte hierzu keine Angaben. Probleme traten dabei nur in wenigen Fällen (5) auf, während
beim Großteil der Befragten (35) das Verfahren problemlos verlief. Drei SiBe machten hierzu
keine Angaben.
Die Schwierigkeiten bei der Identifizierung einer besonders sicherheitsempfindlichen Stelle
traten bei je zwei Dienststellen im Bereich der Streitkräftebasis und der der Marine sowie bei
einer Dienststelle im Bereich der Luftwaffe auf. Hierbei handelte es sich um folgende Probleme:
Finanzierung, Einhaltung langer Dienstwege, teilweise ungenaue bzw. widersprüchliche Vorschriften
Es gibt Probleme in der Differenzierung zwischen dem Einsatz in Deutschland und dem
Auslandseinsatz. In vielen Fällen ist innerhalb Deutschlands keine Sicherheitsüberprüfung im Bereich „Sabotageschutz“ vonnöten; bei Auslandseinsätzen z. B. auf Schiffen
jedoch schon. Weiterhin ist in der Überprüfung gemäß Ü2/Ü3 VS der Sabotageschutz
bereits inbegriffen, weshalb nicht weiter unterschieden wird zwischen dem tatsächlich
notwendigen Einsatz im Bereich VS-Schutz UND/ bzw. Sabotageschutzbereich.
Unterschiedliche Bewertungen, ob Schiffe und Boote SabSchutzDienststellen sind.
Durch Umstrukturierungen wurden Räume der Liegenschaft umgenutzt. Somit
mussten auch die Sperrzonen sowie Zutrittsregelungen und Absicherung (materiell und
personell) neu betrachtet werden.
Identifizierung einer Außenstelle bezüglich Bewachung
Sieben von neun HöSi gaben an, dass sie an der Identifizierung einer besonders sicherheitsempfindlichen Stelle in ihrem Bereich beteiligt gewesen sind, während dies bei zwei Befragten
nicht der Fall war. Drei HöSi wiesen dabei auf Schwierigkeiten hin, die im Zusammenhang mit
der Identifizierung aufgetreten sind. In vier Fällen verlief dieser Prozess problemlos. Bei den
von den drei HöSi angesprochenen Problemen, die in den Bereichen Marine, Sanitätsdienst
und Wehrtechnik/Verwaltung auftraten, handelte es sich um:
Erstens: Es gab keine offiziellen verbindlichen Kriterien zur Festlegung der besonders
sicherheitsempfindlichen Stellen. Zweitens: Es gab unterschiedliche Auffassungen
innerhalb des BMVg in Bezug auf das entscheidende Kriterium (verteidigungswichtig
gegenüber führungswichtig. Drittens: Die Feststellung einer besonders sicherheitsempfindlichen Stelle zieht aufgrund der Arbeitsüberlastung des BAMAD bei der
Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen eine erschwerte Besetzung der Stellen
nach sich, deswegen wurde auch dieser Gesichtspunkt betrachtet, entgegen des
Verständnisses des Sicherheitserfordernisses.
Wenn man den Prozess zur Erarbeitung von klaren Vorstellungen als Schwierigkeiten
oder Probleme bezeichnen will - Natürlich. Es gab einige Möglichkeiten der Interpretation und Auslegung die nach und nach geklärt wurden. Z. Z. ist die Problematik Einleitung von Ü 2 SabSchutz für hoheitliche Versender im Rahmen der Luftfrachtsicherheit aktuell.
keine exakte Abgrenzung, Umsetzungsschwierigkeiten in der tatsächlichen Infrastruktur, unterschiedliche Bedürfnisse der verschiedenen OrgBereiche und dementsprechende Unklarheiten
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