Die guten Bewertungen wurden wie folgt begründet:
Bei allen Beteiligten herrscht eine grundsätzliche Akzeptanz des Verfahrens.
Gute Fachkenntnisse u. hohe Motivation aller Beteiligten vorhanden.
Im Inland arbeite ich als HöSi nur mit zwei unterstellten SiBe zusammen. Dies erlaubt
eine enge unmittelbare Abstimmung. In den Auslandseinsätzen der Bundeswehr spielt
der vorbeugende personelle Sabotageschutz keine Rolle.
Ein Befragter gab eine neutrale Bewertung ab, da die Marine ohne Ausnahmegenehmigungen
im Sabotageschutz ihren Auftrag nicht erfüllen könne, da Stellen nicht zu 100 Prozent besetzt
seien und die Unterbesetzung zusätzlich durch nicht überprüftes Personal (bis zu zehn Prozent) verschärft werde. Während die SiBe der einen Flottille ständig im Kontakt mit dem HöSi
Marine zwecks Erwirken von Ausnahmegenehmigungen gewesen sei, sei die andere Flottille
nach dem Motto: „keine schlafenden Hunde wecken“ verfahren.
In zwei Fällen wurden hierzu keine Angaben gemacht. Ein Befragter begründet dies damit,
dass jeder SiBe selbständig für die entsprechenden SÜ vpS zuständig sei und Fragen sich im
Zusammenhang mit der SÜ vpS nicht ergäben. Ein weiterer HöSi nannte keinen konkreten
Grund für seine Bewertung.
4.11.2.3. Gegenüberstellung der zentralen empirischen Ergebnisse für den nichtöffentlichen,
öffentlichen und militärischen (Sicherheits-)Bereich
Im Vergleich zur vorherigen Evaluation stellte die Einbeziehung der Sabotage- und Sicherheitsbeauftragten sowie der Geheimschutzbeauftragten und der HöSi (militärischer Sicherheitsbereich) eine Neuerung dar und ermöglichte tiefere Einblicke in die Anwendungspraxis
der vpS-Regelungen im öffentlichen, nichtöffentlichen und militärischen (Sicherheits-)Bereich.
Die drei Bereiche wiesen dabei nicht nur hinsichtlich der jeweiligen organisatorischen Ausgestaltung des vpS deutliche Unterschiede auf, sondern auch hinsichtlich der Nutzungshäufigkeit
– gemessen an den pro Jahr eingeleiteten und abgeschlossenen SÜ vpS. Daher werden im
Folgenden ausgewählte empirische Ergebnisse aus diesen drei Bereichen gegenübergestellt
und erkennbare Unterschiede beschrieben.
Abgeschlossene und eingeleitete SÜ vpS
Personen, die im öffentlichen, nichtöffentlichen und militärischen (Sicherheits-)Bereich an
einer (besonders) sicherheitsempfindlichen Stelle eingesetzt werden sollen, müssen sich
hierfür einer SÜ vpS unterziehen. Im Untersuchungszeitraum wurden insgesamt 70.726 SÜ
vpS eingeleitet und 75.545 SÜ vpS abgeschlossen. Etwa zwei Drittel der eingeleiteten sowie
knapp 65 Prozent der abgeschlossenen SÜ vpS entfielen dabei auf den militärischen Sicherheitsbereich. Hingegen wurde das Instrument im nichtöffentlichen (14.736 eingeleitete und
14.272 abgeschlossene SÜ vpS) und im öffentlichen Bereich (10.317 eingeleitete und 10.768
abgeschlossene SÜ vpS) deutlich weniger genutzt.
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